Beendete Projektaufrufe
Finden Sie hier unsere bereits abgelaufenen Aufrufe zur Einreichung von Ihren innovativen Projekten zur Erhaltung und Nutzung von Baukultur im Vogtland.
AUFRUF #5
BEKANNTMACHUNG
Projektaufruf: „Innovative Technologien zur Bauwerkserhaltung und ‑nutzung im Vogtland“
Koordination:
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
www.innovent-jena.de
1 · FÖRDERZIEL, ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGEN
1.1 Ziele des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere
Die Vogtlandpioniere erforschen und entwickeln innovative Technologien, Verfahren und Methoden zur Erhaltung und Wiederbelebung schützenswerter Bauwerke. Der Fokus unseres regionalen Netzwerkes liegt auf dem Vogtland (Ostthüringen, Westsachsen, Nordbayern & Böhmen).
Baukultur als Motor für Innovation und Vernetzung: Das ist die Grundidee der Vogtlandpioniere. Wir wollen die vergessenen Schätze und Bauwerke der gewachsenen Kulturregion Vogtland wiederentdecken und neu nutzen. Dazu initiieren wir seit 2019 Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit interdisziplinären und branchenübergreifenden Projektteams. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Modellregion für die Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien zur Erhaltung und Nutzung des baukulturellen Erbes aufzubauen. Dies dient einerseits der Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels und andererseits der Stärkung des Identifizierungsprozesses der Menschen in der Region. Die Fördermittel kommen aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Wandel durch Innovation in der Region – WIR!“
Zur Umsetzung der zweiten Förderphase im Zeitraum 2022-2025 und weiteren Verstetigung des Bündnisses wird zum 12. Mai 2022 dieser Projektaufruf veröffentlicht, dessen Fokus auf technologischen und nicht-technologischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten liegt (vgl. Kapitel 2.1).
1.2 Zuwendungszweck des Förderprogramms
Das BMBF fördert mit dem Programm »WIR!« regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen. Der vollständige Zuwendungszweck ist der Förderrichtlinie »WIR! – Wandel durch Innovation in der Region« zu entnehmen.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen entsprechend der Maßgabe der Förderrichtlinie »WIR! – Wandel durch Innovation in der Region«. Diese Richtlinie gilt grundlegend für alle Vorhaben aus dem Bündnis der Vogtlandpioniere.
2 · GEGENSTAND DER FÖRDERUNG
2.1 Schwerpunktthemen
Der 5. Projektaufruf hat folgende Schwerpunkte:
(1) Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von digitalen Werkzeugen & 3D-Modellen
(2) Ressourcenschutz: Ökologischere Materialien und neuartige Ideen zur energetischen Sanierung von historischen Bauwerken
(3) Neue Technologien: Innovative Fertigungs- und Materialschutzprozesse zur Erhaltung von baulichen Kulturgütern
(4) Innovative Ansätze zur Erhaltung von und dem Umgang mit schützenswerter (industrieller) Baukultur für einen lebendigen ländlichen Raum
2.1 Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von digitalen Werkzeugen und 3D-Modellen zur Erhaltung, Sanierung und Erfassung von schützenswerten Bauwerken
Die Entwicklung autonomer und digitaler Prozesse zur Sanierung, Revitalisierung und Erfassung von Bauwerken und Kulturgütern bietet zahlreiche Möglichkeiten für Innovationen. Diese Technologien leisten einen Beitrag zur Einführung von 3D- und 4D-Technologien und der dazugehörigen Ausbildung im Restaurierungs- und Denkmalpflegebereich. Zudem werden Berufsbilder im Handwerk modernisiert und attraktiver. Darüber hinaus ermöglichen digitale Informationen erhebliche Kostenreduzierungen in der Vorbereitung und Umsetzung von Erhaltungsprozessen sowie spannende Ansätze für neue digitale Präsenzen von Kulturerbestätten. Gewünscht werden technologische Vorhaben für:
- Entwicklungsprojekte zur prozess-, wertschöpfungs- und branchenübergreifenden Nutzung digitaler 3D- und 4D-Bauwerksdaten (inkl. Geschäftsmodelle)
- die datensparsame Übermittlung von Informationen aus 3D- und 4D-Bauwerksmodellen (Vorbild kann die Gaming-Branche sein)
- Neue Ansätze zur Nutzung bestehender 3D-Daten für weitere (Verwertungs-) Bereiche wie Gaming, Bildung, Tourismus und Denkmalpflege
- Schnittstellen für weitere Technologieprojekte (z.B. Klimadaten, Brandschutz, Sensorik usw.)
Weitere Projektvorschläge zur Entwicklung und Herstellung digitaler Innovationen zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, sind willkommen.
2.2 Ressourcenschutz: Ökologischere Materialien und neuartige Ideen zur energetischen Sanierung von historischen Bauwerken
Die Baubranche hat ein großes Ressourcenproblem: Grundlegende Materialien wie Sand und Holz sind nur begrenzt verfügbar – oder nicht lieferbar. In der Entwicklung neuer, ökologischer Materialien steckt das Potenzial zur Reduktion von CO2-Produktion sowie der Loslösung von globalen Lieferketten durch den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten aus regionalen Rohstoffen.
Der enorme Anstieg von Energiepreisen stellt für viele Immobilieneigentümer und -mieter eine Herausforderung dar. Gerade im Altbaubereich und der Denkmalpflege werden innovative Lösungen für die Bereiche Dämmung, energetische Sanierung und Energiegewinnung benötigt, um die Nutzung von Bauwerken zu ermöglichen. Stellvertretend seien hier Kirchen, Burg- und Schlossanlagen sowie Fabriken genannt, die meistens ungenügende Beheizungs- und Klimasysteme besitzen und damit die Eigentümer mit hohen Instandhaltungskosten belasten. Dies fordert vor allem kommunale Betreiber und Kirchengemeinden heraus. Zur Entlastung sind innovative Vorhaben gesucht, deren Lösungsansätze auf andere Regionen mit ähnlichen Herausforderungen übertragbar sind. Es besteht Bedarf an:
- Forschung und Entwicklung zur Verbesserung der Energiebilanz von historischen Bauwerken, Entwicklung von Systemen zur regenerativen Energieerzeugung die baukonstruktiv, wirtschaftlich und ästhetisch Lösungen darstellen
- reversible Konstruktions- und/oder Materialentwicklungen, die ggf. Denkmalschutzansprüche berücksichtigen; gern im Kontext von Recyclingprozessen vorhandener Baumaterialien oder der energieeffizienten Produktion smarter Materialien aus einer Kreislaufwirtschaft („3R-Prinzip“ / “Sustainability“ / „Circular Economy“)
- Machbarkeitsstudien zur Entwicklung und Anwendung neuer und/oder ressourcenschonender, ökologischer Materialien für den Einsatz in der Bauwerkserhaltung/Denkmalpflege
2.3 Neue Technologien: Die Potenziale innovativer Fertigungsprozesse und der Materialforschung zum Schutz, der Erhaltung und Rekonstruktion von baulichen Kulturgütern entfalten
Historische Bauwerke bzw. Baumaterialien unterliegen natürlichen Abbauprozessen, die zur Veränderung des optischen Erscheinungsbildes bis hin zum Substanzabbau und Stabilitätsverlust tragender Bauelemente führen können. Dies betrifft ebenso organische Baumaterialien wie z.B. Holz sowie anorganische Materialien (Sandstein, Toff, Ziegel, Schiefer, Beton u.a.). Sie werden insbesondere durch aus der Umwelt einwirkende Säuren korrosiv abgebaut. Auch die Folgen des Klimawandels belasten das Baukulturerbe. Extreme Bedingungen durch Hitze oder heftigen Niederschlag verursachen schwerwiegende Schäden. Für den Denkmalschutz bedarf es nachhaltiger, übertragbarer Konzepte zur Konsolidierung, welche die Abbau- und Zerfallsprozesse stoppt und die originale Bausubstanz schützt. In vielen Fällen ist das originale Baumaterial nicht verfügbar oder zugänglich. Im Bündnis Vogtlandpioniere werden Grundlagen zum Einsatz hybrider Materialien und additiver Fertigungsprozesse für die Denkmalpflege & Restaurierung erforscht. Folgeprojekte sind gewünscht!
Es besteht Bedarf an:
- der Entwicklung von schützenden Systemen und Beschichtungen, Erfassungstechnologien, sowie Verfahren zur Eindämmung von Korrosionsprozessen an technischen Denkmalen und Großobjekten
- dem Transfer skalierbarer, mobiler Technologien und Sensoriksystemen aus anderen Branchen zur Schadenskartierung (Festigkeiten, Risserhebung usw.)
- Entwicklung und Erprobung nahezu zerstörungsfreier und mobiler Monitoring- und Analysewerkzeuge
- Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte zur Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften und Fachkräfte-Nachwuchs
Weitere Vorschläge für interdisziplinäre Vorhaben zum Transfer der Ergebnisse aus diesen neuartigen Entwicklungen in regionale Unternehmen, Forschungseinrichtungen und die Bündnismitglieder können ebenfalls eingereicht werden. Auf experimentelle Weise sollen neue Ansätze für den Wissens-, Ideen- und Technologietransfer entwickelt und erprobt werden. Die beteiligten Akteure und Netzwerkpartner erhalten frische Impulse für ihre Innovationsfähigkeit. Die Vorhaben unterstützen die Verstetigung der Vogtlandpioniere durch die Entwicklung innovativer Formate & Angebote der im Aufbau befindlichen Gemeinschaftseinrichtung der Vogtlandpioniere („Zentrum für innovative Baukultur – ZIB“). Informationen dazu erhalten Sie auf Nachfrage von der Koordinierungsstelle.
2.4 Innovative Ansätze zur Erhaltung von und dem Umgang mit schützenswerter (industrieller) Baukultur für einen lebendigen ländlichen Raum
Historische Gebäude wie Mühlen, Fabriken, Gerbereien oder Wassertürme erzählen Geschichten über die historische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung einer Region und ihrer Bevölkerung. Viele dieser oft Denkmal geschützten Bauwerke stehen mittlerweile trotz abgeschlossener Sanierung leer. Welchen maßgeblichen Anteil diese Infrastrukturen trotzdem auf die Identifikationsprozesse der Menschen mit ihrer Heimat haben, wird in dem Vorhaben „Zukunftsindex – Heimat & Baukultur 2025“ des Bündnisses noch bis Frühjahr 2023 untersucht. Anknüpfend an diese empirischen Erhebungen aus Befragungen und Vor-Ort-Gesprächen mit den Menschen im Vogtland, Feedbacks aus Ausstellungen und Präsentationen über Zukunftsbilder werden in diesem Aufruf auch innovative Vorhaben gesucht, die konkrete Formate, Methoden und/oder Konzepte erforschen & entwickeln, die nachhaltig der Erhaltung und dem Umgang mit schützenswerter Bausubstanz zur Gestaltung des Strukturwandels dienen. Zielgruppen können Kleine und mittelständische Unternehmen sein, Auszubildende aus dem Handwerk oder der Kultur- und Kreativwirtschaft, Schulklassen ab der Mittelstufe. Die Frage ist: Wie lässt sich aus den alten Strukturen neue Wertschöpfung schaffen? Welche neuartigen Angebote werden gebraucht für ein lebendiges, attraktives, kulturvolles und erfolgreiches Vogtland generieren?
Gewünscht sind interdisziplinäre Verbundprojekte zwischen forschenden und anwenderorientierten Konsortien, die zur überregionalen Ausstrahlung der Vogtlandpioniere und ihrer Verstetigung einen übertragbaren Beitrag leisten. Die Formate können sich mit branchenübergreifendem Personaltausch, performativ-künstlerischen Prozessen oder niedrigschwelligen Bildungsprojekten für Jugendliche und zukünftige Fachkräfte in Ausbildung befassen.
Eine Vorab-Beratung mit der Koordinierungsstelle der Vogtlandpioniere wird unbedingt empfohlen. Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe auf unserer Webseite.
2.2 Förderfähige Aktivitäten
Als förderfähig gelten Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung mit Bezug zu ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch mit sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themen in den Handlungsfeldern »Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft«, »Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen« und »Fachkräftesicherung«. (Zu den förderfähigen Ausgaben siehe Kapitel 5.)
3 · ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.
Die Mehrheit der Partner pro Vorhaben soll aus der Region Vogtland kommen. Überregional ansässige Akteure können das Projektkonsortium ergänzen, wenn sie den innovativen Ansatz des Vorhabens durch ihr Profil stärken.
Akteure ohne Sitz in Deutschland können einbezogen werden, sofern deren Finanzierung im Projekt anderweitig sichergestellt ist und verbindlich nachgewiesen kann, da eine Förderung durch das Programm WIR! des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nicht möglich ist.
Verbundvorhaben werden ausdrücklich gewünscht und bevorzugt. Diese erfordern das Zusammenwirken unterschiedlicher Innovationsträger und Akteure (projektabhängig z.B. aus dem Bildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsbereich sowie der Wirtschaft, der Verwaltung, Kunst & Kultur sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen).
4 · FÖRDERWÜRDIGKEIT
AUFRUF #3
IDEENAUFRUF
14.07.2021
„Innovative Vorhaben im Vogtland“
Die Vogtlandpioniere erforschen und entwickeln innovative Technologien, Verfahren und Methoden zur Erhaltung und Wiederbelebung schützenswerter Bauwerke. Der Fokus unseres regionalen Netzwerkes liegt im Vogtland.
Baukultur als Motor für Innovation und Vernetzung: Das ist die Grundidee der Vogtlandpioniere. Wir wollen die vergessenen Schätze und Bauwerke der gewachsenen Kulturregion Vogtland wiederentdecken und neu nutzen. Dazu initiieren wir seit 2019 Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit interdisziplinären Projektteams. Die Fördermittel kommen aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Wandel durch Innovation in der Region – WIR!“
Für die zweite Förderphase im Zeitraum 2022-2025 ist ein weiterentwickeltes Strategiekonzept in Vorbereitung, das am Ende des Jahres vor dem BMBF und dem Projektträger verteidigt werden muss. Darin planen wir die Forschungs- und Innovationsstrategie des Netzwerks. Wir laden Sie hiermit herzlich ein, sich mit Ihren Ideen zu beteiligen!
Welche Ideen suchen wir?
Folgende Themenfelder stehen im Fokus unserer Suche nach technologischen und nicht-technologischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten:
- Digitalisierung / 3D-Visualisierung / 3D-Modelle
- Neue Materialien / Additive Fertigung
- Textilbezogene Bauforschung
- Oberflächenschutz & -beschichtung für die Denkmalpflege/ Restaurierung
- Nachhaltigkeit: Energetische & ressourcenschonende Erhaltung von Bauwerken
- Gewinnung & Förderung von Fachkräften und Fachkräfte-Nachwuchs
Wir suchen außerdem innovative Ideen, die sich mit der Erhaltung von und dem Umgang mit historischen Gebäuden und ländlich geprägter Industriekultur befassen, aber sich nicht in die oben genannten Themenfelder einordnen lassen.
Wie müssen Sie Ihre Idee beschreiben?
Fassen Sie Ihre Projektidee zusammen, indem Sie stichpunktartig auf die folgenden Punkte eingehen!
1. Kurzbeschreibung der Idee (Ziel des Vorhabens)
2. Neuheit der Idee gegenüber dem Stand von Wissenschaft und Technik
3. Erste Gedanken zur Umsetzung: Hauptschritte zur Realisierung der Idee
4. Welchen Nutzen stiftet Ihr Vorhaben? Zu erwartende Effekte auf die beteiligten Partner (z.B. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Gesellschaft u.a.) sowie auf die Region Vogtland
5. Welche Partner könnten sich beteiligen? Projektpartner wenn möglich mit Zuordnung zu den Hauptschritten der Umsetzung.
Bitte nutzen Sie das Formular zur Einreichung.
Nach der Zusendung gleichen wir Ihre Ideen mit unserer Innovationsstrategie ab und kommen bei entsprechender Eignung für eine Konkretisierung auf Sie zu.
Eine Auswahl an Projektideen wollen wir in die Planung der Forschungsvorhaben von 2022 bis 2025 übernehmen. Nach erfolgreicher Verteidigung des weiterentwickelten Strategiekonzeptes werden diese Projektideen im weiteren Antragsprozess bevorzugt behandelt.
Sie haben Fragen?
Das Team der Vogtlandpioniere steht Ihnen am Mittwoch, 21. Juli 2021, 11:00-13:00 Uhr sowie am Mittwoch, 04. August 2021, 11:00-13:00 Uhr, gern beratend am Telefon zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorab zum Termin an! Zum Formular.
Sind Sie dabei?
Wir freuen uns auf Ihre Ideen und bitten um Einsendung bis Freitag, 20. August 2021.
AUFRUF #3
BEKANNTMACHUNG
18.11.2020
Projektaufruf: „Innovative Technologien zur Bauwerkserhaltung und ‑nutzung im Vogtland“
Koordination:
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
www.innovent-jena.de
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DES PROJEKTAUFRUFS
1 Zielstellung
1.1 Das WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
Durch die Veröffentlichung von Projektaufrufen sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Vogtland initiiert werden mit dem Ziel, eine Modellregion für die Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien zur Erhaltung und Nutzung des baukulturellen Erbes aufzubauen. Dieses übergeordnete Ziel des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere dient einerseits der Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels und andererseits der Stärkung des Identifizierungsprozesses der Menschen in der Region: ihre wertvollen Kulturgüter bleiben erhalten und werden, sofern passender Bedarf besteht, wieder in Nutzung gebracht. Dafür werden neuartige Ansätze und branchenübergreifende Projektteams gesucht.
Der vorliegende 3. Aufruf richtet sich an regionale Unternehmen, Forschungseinrichtungen und gesellschaftliche Initiativen wie Vereine, die gemeinsam mit überregionalen Kompetenzträgern einen aktiven Beitrag zur Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft leisten wollen. Die Vorhaben werden bei einem erfolgreich absolvierten Wettbewerbsprozess vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit nichtrückzahlbaren Zuwendungen im Rahmen des Programms „Wandel durch Innovation in der Region – WIR!“ gefördert.
Folgende Branchen, die mit ihren Technologien, Verfahren und Methoden aktiv zu einer anforderungsgerechten Sanierung, Erhaltung und Nutzung von Baukulturobjekten beitragen, sind eingeladen, ihre Projektideen vorzustellen:
- Bautechnik
- Denkmalwissenschaften und Restaurierung
- Technologien der Schadensanalyse, Zustandsüberwachung und digitalen Dokumentation
- Materialwissenschaft und Oberflächentechnik
- Zerstörungsfreie, mobile und skalierbare Prüf- und Analyseverfahren (analog/digital)
- (technische) Textiltechnologien
- Verfahren der Reinigung und Materialerhaltung
- Medienwissenschaft und Datenverarbeitung
Die Liste kann plausibel erweitert werden. Die Förderwürdigkeit der Ideen sind von den Projektteams gegenüber der Koordinierungsstelle der Vogtlandpioniere vorab darzustellen. Hinweise zur Förderwürdigkeit bietet die WIR!-Richtlinie unter Punkt 2.2.
Aufgrund der aktuellen Situation um die Eindämmung des neuartigen Covid 19-Virus‘ verändern sich massiv bisherige Formen des Arbeitens, Lernens und Zusammenlebens. Der Förderbereich, der auf diese Veränderungsprozesse eingeht und Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft innovative Ansätze zum Manövrieren durch die Krise liefern soll, kommt in diesem Aufruf neu hinzu.
1.2 Zuwendungszweck des Förderprogramms
Das BMBF fördert mit dem Programm »WIR!« regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen. Der vollständige Zuwendungszweck ist der Förderrichtlinie »WIR!« zu entnehmen.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen entsprechend der Maßgabe der WIR!-Förderrichtlinie. Diese Richtlinie gilt grundlegend für alle Vorhaben aus dem Bündnis der Vogtlandpioniere.
2 GEGENSTAND DER FÖRDERUNG
Dieser Projektaufruf hat folgende vier Schwerpunkte:
- 1 „Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von digitalen Technologien“
- 2 „Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen für die Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe“
- 3 „Technologien zum Schutz und der Erhaltung von baulichen Kulturgütern
- 4 Innovationen für geschäftliche Prozesse in Vertrieb, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie
2.1 Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von 3D-Technologien und digitalen Prozessen zur Erhaltung, Sanierung und Erfassung von schützenswerten Bauwerken
Die Entwicklung autonomer und digitaler Prozesse zur Sanierung, Revitalisierung und
Erfassung von Bauwerken und Kulturgütern bietet zahlreiche Möglichkeiten für Innovationen. Diese Technologien leisten einen Beitrag zur Einführung von 3D- und 4D-Technologien und der dazugehörigen Ausbildung im Restaurierungs- und Denkmalpflegebereich. Zudem werden Berufsbilder im Handwerk modernisiert und attraktiver. Darüber hinaus ermöglichen digitale Informationen erhebliche Kostenreduzierungen in der Vorbereitung und Umsetzung von Erhaltungsprozessen sowie spannende Ansätze für neue digitale Präsenzen von Kulturerbestätten.
Gewünscht werden technologische Vorhaben für:
- Entwicklungsprojekte zur prozess-, wertschöpfungs- und branchenübergreifenden Nutzung digitaler 3D- und 4D-Bauwerksdaten (inkl. Geschäftsmodelle)
- die Entwicklung digitaler 3D-Informationen
- Datensparsame Übermittlung von Informationen mit niedrigen Prozessdaten (Vorbild kann die Gameing-Branche sein)
- Neue Ansätze zur Nutzung bestehender 3D-Daten für weitere (Verwertungs-)Bereiche wie Gameing, Bildung, Tourismus und Denkmalpflege
- Schnittstellen für weitere Technologieprojekte (z.B. Klimadaten, Brandschutz, Sensorik usw.)
Weitere Projektvorschläge zur Entwicklung und Herstellung digitaler Innovationen zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, sind willkommen.
2.2 Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen für die Bauwerkserhaltung
Das Vogtland besitzt zahlreiche Kompetenzen in der Textilforschung und ‑industrie. Die internationale Baubranche entwickelt neue Leichtbausysteme aus Membranen und technischen Fasern. Daraus ergeben sich spannende Schnittstellen für neuartige Ansätze in der Sanierung von schützenswerten Bauwerken und Bestandsbauten. Die Bandbreite für Technologie-, Verfahrens- oder Produktentwicklungen ist groß: sie reicht beispielsweise von der
- Entwicklung neuer Schutzsysteme für den Innen- und Außenbereich historischer Bauwerke (Material- und UV-Schutz)
- über innovative, recyclingfähige und nachwachsende Dämmstoffe bis hin zu
- individuellen (technischen) Textilmodulen für smarte, funktionelle, architektonische, gesundheitswissenschaftliche (physiologische) oder mobile Anforderungen von denkmalgeschützten Bauwerken bzw. Bauten im Bestand und deren (barrierefreien) Aktivierung für neue Nutzergruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Gesellschaft.
Weitere Projektvorschläge zur Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe, beispielsweise aus der Materialentwicklung, dem Produktdesign, der Konservierungswissenschaft und/oder Restaurierung, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, werden begrüßt.
2.3 Technologien zum Schutz von baulichen Kulturgütern
Historische Bauwerke bzw. Baumaterialien unterliegen natürlichen Abbauprozessen, die zur Veränderung des optischen Erscheinungsbildes bis hin zum Substanzabbau und Stabilitätsverlust tragender Bauelemente führen können. Dies betrifft ebenso organische Baumaterialien wie z.B. Holz sowie anorganische Materialien (Sandstein, Toff, Ziegel, Schiefer, Beton u.a.). Sie werden insbesondere durch aus der Umwelt einwirkende Säuren korrosiv abgebaut. Auch die Folgen des Klimawandels belasten das Baukulturerbe. Extreme Bedingungen durch Hitze oder heftigen Niederschlag verursachen schwerwiegende Schäden. Für den Denkmalschutz bedarf es nachhaltiger, übertragbarer Konzepte zur Konsolidierung, welche die Abbau- und Zerfallsprozesse stoppt und die originale Bausubstanz schützt.
Es sind innovative Vorhaben gesucht, deren Lösungsansätze auf andere Regionen mit ähnlichen Herausforderungen übertragbar sind. Es besteht Bedarf an:
- Entwicklung von schützenden Systemen, Erfassungstechnologien oder experimentellen Materialien zur Eindämmung von Korrosionsprozessen an technischen Denkmalen und Großobjekten wie Brücken, Bergbaugerätschaften oder Industriearchitektur
- Forschung und Entwicklung zu Klimaschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Denkmalschutz bzw. der Sanierung (Energiebilanz, Entwicklung von regenerativen Energieerzeugung, die baukonstruktiv, wirtschaftlich und ästhetisch Lösungen darstellen
- Skalierbare, mobile Technologien und nahezu zerstörungsfreie Monitoring- und Analysetools
- Vorhaben zu modellhaften Labor-, Werkstatt-, Kommunikations- und Shop-Funktionen in einem Mobil, um kleinen (Kultur-)Einrichtungen im ländlichen Raum attraktive Zusatzangebote zu ermöglichen oder Geschäftsfelder von Unternehmen zu erweitern
- B. reversible Konstruktions- und/oder Materialentwicklungen, die ggf. Denkmalschutzansprüche berücksichtigen; gern im Kontext von Recyclingprozessen vorhandener Baumaterialien oder der energieeffizienten Produktion smarter Materialien aus einer Kreislaufwirtschaft („3R-Prinzip“ / “Sustainability“ / „Circular Economy“)
Der Bedarf an neuartigen Entwicklungen zum Infektionsschutz ist durch die aktuelle Corona-Situation brandaktuell. Dies betrifft auch die Erhaltung und Nutzung von historischen Bauwerken und ‑materialien. Welche Möglichkeiten existieren, um beispielsweise historische Räumlichkeiten mit Filter- oder Lichttechnologien für die öffentliche Nutzung unter den neuen Voraussetzungen nutzbar zu machen? Sie sehen weiteren Entwicklungsbedarf für andere Corona-Fragen? Sprechen Sie uns an!
Weitere Vorschläge für interdisziplinäre Vorhaben zum Schutz baulicher Kulturgüter beispielsweise aus der Konservierungswissenschaft und/oder Restaurierung, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, werden begrüßt.
2.4 Innovationen für geschäftliche Prozesse in Vertrieb, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Situation verändern sich massiv bisherige Formen des Arbeitens, Lernens und Zusammenlebens. Davon betroffen sind auch Akteure aus dem Innovationsfeld der Vogtlandpioniere aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Deshalb bietet dieser neue Förderbereich das Potenzial, innovative Ansätze zur Gestaltung der (Post-)Krisenzeit zu entwickeln. Möglich sind u.a. interdisziplinäre Projekte für (digitale) Prozess- und Organisationsinnovationen
- zum Testen neuer Geschäftsmodelle
- zur Erhöhung der virtuellen Präsenz und Angebote
- zur Entwicklung und Anwendung neuer Formen der Zusammenarbeit und Vernetzung
Hierzu sind alle Vorhaben willkommen, die das Ziel der Vogtlandpioniere unterstützen, eine Modellregion zur innovativen Erhaltung und Nutzung von baukulturellen Objekten im Vogtland aufzubauen.
2.5 Förderfähige Aktivitäten
Als förderfähig gelten Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung mit Bezug zu ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch mit sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themen in den Handlungsfeldern »Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft«, »Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen« und »Fachkräftesicherung«.
3 · ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.
Die Mehrheit der Partner pro Vorhaben sollte aus der Region Vogtland kommen. Überregional ansässige Akteure können das Projektkonsortium ergänzen, wenn sie den innovativen Ansatz des Vorhabens durch ihr Profil stärken.
Akteure ohne Sitz in Deutschland können einbezogen werden, sofern deren Finanzierung im Projekt anderweitig sichergestellt ist und verbindlich nachgewiesen kann, da eine Förderung durch WIR! / Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht möglich ist.
Verbundvorhaben werden ausdrücklich gewünscht und bevorzugt. Diese erfordern das Zusammenwirken unterschiedlicher Innovationsträger und Akteure, zum Beispiel aus dem Bildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsbereich sowie aus der Wirtschaft, der Verwaltung, Kunst & Kultur sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen.
4 · FÖRDERWÜRDIGKEIT
SO ERHALTEN SIE SCHNELL KLARHEIT ÜBER IHRE PROJEKTIDEE:
Als Koordinierungsstelle bieten wir im November und Dezember 2020 Beratungstermine an! Stellen Sie uns vertraulich Ihre Idee am Telefon vor und erhalten Sie eine rasche Einschätzung, ob und wie Ihr potentielles Vorhaben zum vorliegenden Projektaufruf passt. Bitte beantworten Sie uns vorab stichwortartig vier Fragen in unserem Online-Formular !
In der Umsetzungsphase können grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden, die im Laufe der Umsetzungsphase vom Beirat oder den Bündnismitgliedern vorgeschlagen und nachfolgend durch den Beirat als förderwürdig empfohlen werden. Förderwürdig sind Projekte, die folgende Bedingungen erfüllen:
- die in der Skizze genannten Partner des Konsortiums sind spätestens bis zur Beiratssitzung (geplant Ende März 2021) Mitglieder im Bündnis;
- die Mitgliedschaft wird durch die Unterzeichnung der Bündnisvereinbarung erworben;
- Auflagen des Beirats sind durch die potentiellen Antragsteller vor Einreichung ihres Antrags verpflichtend zu erfüllen;
- die Partner in Verbundprojekten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung;
- von den Partnern im Konsortium von außerhalb der Region Ostthüringen, Westsachsen und Nordbayern wird eine Begründung über ihre Mitwirkung erwartet, sofern sie keine Niederlassung oder Betriebsstätte in der betreffenden Region haben. Sie zeigen in der Projektskizze auf, dass ihre Mitwirkung in besonderer Weise zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der Region des Bündnisses beiträgt (vgl. Änderungsmitteilung der WIR!-Förderrichtlinie von Juni 2019).
5 · ART, UMFANG UND HÖHE DER ZUWENDUNG
Für diesen gesamten Aufruf stehen mindestens 2 Millionen Euro für innovative Projekte im Vogtland zur Verfügung. Anträge für Technologieprojekte mit einem Budget über 500.000 Euro sind vorab mit der Koordinierungsstelle der Vogtlandpioniere abzustimmen.
Vorhaben, die dem Schwerpunkt 4 dieses Projektaufrufs zuzuordnen sind, stehen jeweils bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung orientiert sich im genannten Rahmen am konkreten Bedarf eines einzelnen Projektes und unterliegt daher keiner Vorgabe. Über die Angemessenheit und Förderwürdigkeit entscheidet der Beirat. Es ist geplant, einen weiteren Projektaufruf 2021 durchzuführen.
Im Rahmen der WIR!-Richtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse eingeordnet.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen u.a.
- Personal- und Sachkosten
- für Forschungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen notwendige Instrumente und Ausrüstungen
- Gewinnung von Fach- und Führungskräften sowie Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen und KMU
- Reisekosten
- Veranstaltungen im Rahmen der Entwicklung von Prozess-, Organisations- und Qualifizierungsinnovationen
- Nutzung von Innovationsdienstleistungen
Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Die Höhe der Zuwendungen (»Förderquote«) wird bemessen an der Art und Größe der Antragsteller und den geplanten Aktivitäten. Weiterführende Informationen liefert die Änderungsmitteilung zur WIR!-Förderrichtlinie (Vgl. den Link: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2529.html), zum Beispiel zur Höhe der Beihilfen für KMU und/oder Projektpauschalen.
6 · LAUFZEIT
Es können Vorhaben mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten als Beitrag zur Umsetzung der »WIR!-Strategie« eingereicht werden. Der Projektstart soll spätestens im 4. Quartal 2021 erfolgen.
7 · VERFAHREN
7.1 Koordination
Das Verfahren wird durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses organisiert. Sie koordiniert u.a. die Projektaufrufe, Projektideen und Passfähigkeit der Vorhaben zur Gesamtstrategie in Abstimmung mit dem Lenkungskreis des Bündnisses.
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
Ansprechpartner sind Constanze Roth und Dr. Henry Ludwig.
Kontakt per E-Mail: wandel@vogtlandpioniere.de
Alle Interessenten sind eingeladen, das Beratungsangebot zu den Projektaufrufen des Bündnisses zu nutzen. Hier kann das weitere Vorgehen bei der Projektskizzenarbeit abgestimmt werden. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bündnisses.
7.2 Organisation des Verfahrens
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig ausgelegt. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderwürdigkeit durch den Beirat des Bündnisses erfolgt die Prüfung der Förderfähigkeit durch den Projektträger Jülich. Die Ergebnisse der Beiratsprüfung und eventuelle Auflagen aus den Prüfverfahren werden den Skizzeneinreicher*innen durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses schriftlich mitgeteilt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Skizzen
Voraussetzung für die Vorlage einer Projektskizze stellt die gemeinsam mit der Koordinierungsstelle abgestimmte Ideenskizze dar (Vgl. 4.).
In der ersten Verfahrensstufe werden der Koordinierungsstelle des Bündnisses INNOVENT e.V. bis zum 07. Februar 2021 Skizzen in deutscher Sprache im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten exklusive Deckblatt und Quellenangabe, 1,5-zeilig, Schriftart Arial und Schriftgrad 11, in elektronischer Form als PDF und DOCX vorgelegt.
Damit eine Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss sie zusätzlich binnen einer Woche in Papierform vom Koordinator/ von der Koordinatorin des Verbundvorhabens unterschrieben bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses eingetroffen sein (siehe 7.1). Konzepte, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Aufbau der Skizze ist durch eine Dokumentvorlage vorgegeben (siehe 7.2.2).
Die eingegangenen Skizzen werden bei der Prüfung durch den externen Beirat des Bündnisses nach folgenden Kriterien bewertet.
Die einzelnen Umsetzungsvorhaben sollen einen aktiven Beitrag zu mehreren der nachfolgenden Ziele der Bündnisstrategie leisten wie
- zum langfristigen Aus- und Aufbau regionaler Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale
- zur Erhöhung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen
- zur Stärkung der Kompetenzen und Potenziale im Innovationsfeld
- zum Aufbau längerfristig strategischer, den regionalen Strukturwandel fördernden Kooperationen
- zur Sicherung eines hohen Nutzens für die Region (mindestens zwei Drittel der beteiligten Akteure sollten im Vogtland ansässig sein)
- zur Erhöhung der Praxiswirksamkeit von Forschung und Entwicklung, insbesondere durch die Einbeziehung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen
- zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft
- zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses
- zur Erhöhung der Ausstrahlungskraft des Bündnisses und zur Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse in vergleichbare Regionen
Bei der Bewertung wird berücksichtigt, dass diese Kriterien nicht für alle Projektskizzen gleichermaßen relevant sind.
Die Antragsteller können zur besseren Bewertung des Vorhabens zu einer persönlichen Präsentation („Pitch“) voraussichtlich Ende März 2021 vor dem Beirat des Bündnisses eingeladen werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden. Die Entscheidung des WIR!-Beirats ist bindend. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
7.2.2 Gliederung der Projektskizzen
Die Dokumentenvorlage mit Gliederung steht auf der Webseite des Bündnisses zur Verfügung .
7.2.3 Vorlage und Bewilligung von Förderanträgen
Die aus dem Skizzenprozess erfolgreich hervorgegangenen Initiativen werden schriftlich informiert und reichen bis zum 30. April 2021 die formalen Förderanträge für die Vorhaben beim beauftragten Projektträger (easy online) ein.
Eine elektronische Kopie der eingereichten Vorhabenbeschreibung ist der Koordinierungsstelle des WIR!-Bündnisses unmittelbar nach Einreichung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Die Anträge müssen eventuelle Auflagen des Beirats, die sich im Auswahlprozess als notwendig herausgestellt haben, berücksichtigen.
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Kriterien aus der WIR!-Richtlinie durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.
Die Bewilligung erfolgt in der Regel spätestens sechs Monate nach Vorlage eines vollständigen, rechtskräftig unterschriebenen formgebundenen Antrags.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Antragsteller der geförderten Verbundvorhaben verpflichten sich entsprechend der Bündnisvereinbarung, die Koordinierungsstelle des Bündnisses über den Erhalt des Zuwendungsbescheides und den tatsächlichen Projektstart zu informieren. Sie berichten weiterhin aller sechs Monate schriftlich über den Status des Vorhabens und wirken bei eventuellen Nachprüfungen und Evaluierungen mit. Der Abschlussbericht ist maximal drei Monate nach Ablauf der Projektlaufzeit in der Koordinierungsstelle in elektronischer Form einzureichen.
Die Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid für die bewilligten Vorhaben gelten davon unabhängig.
Alles Weitere regelt die Bündnisvereinbarung des Konsortiums Vogtlandpioniere.
8 · GELTUNGSDAUER
Diese Ausschreibung ist bis zum Ablauf des 7. Februar 2021 gültig. Änderungen sind vorbehalten und werden schriftlich mitgeteilt.
Jena, den 18. November 2020
Koordinierungsstelle des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V. Technologieentwicklung
AUFRUF #2
05. Mai 2020
ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 06. APRIL 2020
Änderung des Projektaufrufs „Umdenken, Umplanen, Umnutzen – Innovationskonzepte für die Nutzung schützenswerter Bauwerke im Vogtland“ im Rahmen der Umsetzungsphase des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere, veröffentlicht am 06. April 2020 auf der Webseite www.vogtlandpioniere.de
Koordination:
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
Der o.g. Projektaufruf wird wie folgt geändert:
I ) Der in Nummer 2.3 aufgeführte erste Stichtag 3. Mai 2020 zur Einreichung einer 1,5seitigen Kurzfassung über das Online-Formular wird auf den 31. Mai 2020 verschoben.
II) Der in Nummer 6 genannte Stichtag 01. Januar 2021 zum Projektstart wird verschoben auf 01. Februar 2021.
III) Der in Nummer 7.2.1 aufgeführte Stichtag 07. Juni 2020 zur Einreichung einer Projektskizze wird auf den 20. Juli 2020 verschoben.
IV) Der in Nummer 7.2.3 aufgeführte Stichtag 10. September 2020 zur Einreichung der formalen Förderanträge beim Bundesministerium für Bildung und Forschung wird auf den 01. November 2020 verschoben.
Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.
Die Änderung tritt ab sofort in Kraft.
Jena, den 05. Mai 2020
Koordination des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V. Technologieentwicklung
BEKANNTMACHUNG AUS DEM WIR!-BÜNDNIS »VOGTLANDPIONIERE«
vom 06. April 2020
Projektaufruf zum Innovationsbereich „Nutzung & Vermarktung“
Thema: „Umdenken, Umplanen, Umnutzen – Innovationskonzepte für die Nutzung schützenswerter Bauwerke im Vogtland“
Koordination:
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
Website
1 · EINLEITUNG
1.1 Das WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
Seit Herbst 2017 arbeitet ein interdisziplinäres Konsortium unter der Leitung der Jenaer Forschungseinrichtung INNOVENT e.V. an der Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für innovative Technologien zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe im Vogtland (Ostthüringen/Westsachsen/Nordbayern). Die Möglichkeit dafür bietet das neue Förderprogramm »Wandel durch Innovation in der Region – WIR!« des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Akteure aus der Denkmalpflege, Restaurierung, Materialentwicklung, Oberflächentechnik, Technologienentwicklung, Museumswissenschaft, Kunstgeschichte, Stiftungen, Verbände und zivilgesellschaftliche Akteure beteiligen sich in einem breiten Bündnis an dem Auftrag, auf der Basis von offenen Innovationsprozessen einen Beitrag zum Strukturwandel im Vogtland zu leisten. Das WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere hat das gemeinsame Ziel, eine Modellregion für die Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien für unser baukulturelles Erbe im Vogtland bis 2029 aufzubauen. Um damit konkrete Impulse zur Gestaltung des strukturellen Wandels geben zu können, sind in der bevorstehenden Umsetzungsphase nicht nur technologische, sondern auch zahlreiche soziale und organisatorische Innovationen erforderlich.
Durch die interdisziplinäre Kombination von Technologieentwicklung, Erhaltung von (historischen) Bauten im Bestand für neue Nutzungsformate und Identitätsstiftung über bürgerliche Teilhabe ist aus der Strategiephase 2018 ein ganzheitliches Konzept hervorgegangen. Es verbindet eine Vielzahl an Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft im Bündnis Vogtlandpioniere und soll damit zusätzlich die Identifizierung mit der Region stärken. Weiterführende Informationen über das Konsortium Vogtlandpioniere bietet die Kurzfassung des Bündniskonzepts.
1.2 Zuwendungszweck des Förderprogramms
Das BMBF fördert mit dem Programm »WIR!« regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen. Der vollständige Zuwendungszweck ist der Förderrichtlinie »WIR!« zu entnehmen.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen entsprechend der Maßgabe der WIR!-Förderrichtlinie. Diese Richtlinie gilt grundlegend für alle Vorhaben aus dem Bündnis der Vogtlandpioniere.
2 · GEGENSTAND DER FÖRDERUNG
2.1 Zielstellung
Das WIR!-Konsortium Vogtlandpioniere untersucht drei Innovationsbereiche: »Identifizierung & Wertigkeit«, »Sanierung & Denkmalpflege« sowie »Nutzung & Vermarktung«. Deren Potenziale durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte auszuschöpfen und damit Impulse für den Wandlungsprozess im Vogtland zu geben, ist Ziel in der Umsetzungsphase bis voraussichtlich Ende 2025.
Dieser Projektaufruf bezieht sich auf den Innovationsbereich „Nutzung & Vermarktung“. Das Thema lautet „Umdenken, Umplanen, Umnutzen – Innovationskonzepte für die Nutzung schützenswerter Bauwerke im Vogtland“.
Ziel ist die Reaktivierung ungenutzter, weitestgehend intakter oder in Kürze instand gesetzter Bauwerke im Vogtland mit hohem Identifikationsgrad. Der Aufruf soll Initiativen aus der Region unterstützen, brachliegendes baukulturelles Erbe wieder nutzbar zu machen. Durch die Aktivierung dieser Orte entstehen neuartige Angebote der Kultur- und Kreativwirtschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, des Tourismus, von Kunst & Kultur sowie Qualifizierung/Bildung im Vogtland. Mit Hilfe der WIR!-Förderung können Konzepte für nachhaltige und selbsttragende Strukturen erarbeitet und praktisch geprüft werden: im Anschluss an die Konzeptentwicklung wird ein Funktionsmuster oder ein Demonstrationsmodell im Vogtland Aufschluss über den gewählten Ansatz und seine Auswirkung geben.
2.2. Die drei Themenbereiche des Projektaufrufs
Die Projekte sollen mindestens einen der drei Themenbereiche adressieren:
I) Innovative-kreative Nutzungskonzepte für baukulturelle Objekte im Vogtland
- z.B. neue Perspektiven in alten Mauern: Entwicklung von Umnutzungskonzepten für die regionale Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu Orten zukünftiger Innovationen; exemplarischer Beitrag zum Thema Ressourcenschutz und klimaneutraler Baukultur
- z.B. ein künstlerisch-wissenschaftliches Konzept, das innovative und signifikante Technologien bzw. Materialien der Region (Textilien, Bauwerksmaterialien, Naturstoffe usw.) mit einer Kunstaktion in einem oder mehreren brachliegenden Orten im Vogtland verbindet und diesen damit nachhaltig zu einer neuen Sichtbarkeit verhilft („Public Art-Project“)
- z.B. ein Konzept, das auf innovative Weise Bildungs- und Qualifizierungsaktivitäten mit hochmodernen Präsentationsformaten in historischen Gebäuden mit dem Ziel zusammenführt, die Zusammenarbeit zwischen regionalen Wirtschafts- und Wissenschaftseinrichtungen und zukünftigen Fachkräften in der Region (gern mit dem Fokus auf Schüler*innen und Auszubildende) zu stärken
II) Entwicklung eines Open Innovation-Prozesses für die Ideengenerierung zur Nutzung von bisher brachliegenden baukulturellen Objekten im Vogtland
- z.B. ein Konzept für einen wiederkehrenden Wettbewerb
- z.B. die Entwicklung eines Teilhabeprozesses: welche Formate können die Zusammenarbeit zwischen institutionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren unterstützen, die Nutzung schützenswerter Bauwerke vorzubereiten?
III) Technologische Innovationsprojekte, die die Voraussetzung für die Nutzung von baukulturellen Objekten im Vogtland schaffen
- z.B. eine mobile, energetische und innovative Infrastruktur, die unvollständige Gebäude durch das Heranführen von Strom, Heizung, Wasser/WC, WLAN nutzbar macht und Ansätze für ein Innovationslab der Vogtlandpioniere bietet (mobile Bauwerksprüfung, Wissenstransfer und Qualifizierung/Vermittlung)
- z.B. durch eine temporäre architektonische Aktivierung (im Bereich der Konstruktions- und/oder Materialentwicklung), die reversibel ist und ggf. Denkmalschutzansprüche berücksichtigt. Hier sind auch innovative Ideen zum Recycling der vorhandenen Baumaterialien oder der energieeffizienten Produktion smarter Materialien aus einer Kreislaufwirtschaft („3R- Prinzip“ / “Sustainability“ / „Circular Economy“) gewünscht.
2.3 Anforderungen an die Innovationskonzepte
Es wird allen Skizzeneinreicher*innen nicht-technologischer Projekte unbedingt empfohlen, einen Wissenschaftspartner in das Vorhaben einzubinden. Diese haben die Aufgabe, die Konzepte wissenschaftlich zu untersuchen und auszuwerten. Die Koordinierungsstelle des Bündnisses gibt bei Bedarf gern Hinweise, um Wissenschaftspartner zu finden.
Die Wissenschaftspartner in den Vorhaben verpflichten sich zur Teilnahme an einem begleitenden Kolloquium zur Präsentation ihrer (Teil‑)Ergebnisse mit dem Ziel des Wissenstransfers und der Vernetzung der Akteure untereinander. Das Kolloquium findet voraussichtlich im Herbst 2021 statt.
Die Vorhaben sollen einen innovativen Ansatz enthalten und sich aus einer Konzeptions- und Testphase zusammensetzen. Die Testphase zum Vorhaben ist im vierten Quartal 2021 zu beginnen.
Eine 1,5-seitige Kurzfassung des Vorhabens ist der Koordinierungsstelle des Bündnisses verpflichtend bis 3. Mai 2020 (wird verlängert) zur Verfügung zu stellen (vgl. 7.2.2). Dafür ist das Online–Formular zu nutzen.
2.4 Förderfähige Aktivitäten
Als förderfähig gelten Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung mit Bezug zu ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch mit sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themen in den Handlungsfeldern »Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft«, »Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen« und »Fachkräftesicherung«. Ausgangspunkt ist das Innovationsfeld des Bündnisses (vgl. 1.1). Weitere Hinweise zur Förderfähigkeit sind Punkt 5 des Projektaufrufs zu entnehmen (»Förderfähige Aktivitäten in der Umsetzungsphase«).
3 · ZUWENDUNGSEMPFÄNGER
Antragsberechtigt sind einzelne, in einer Rechtsform verbundene Akteure aus dem Vogtland, z.B. gemeinnützige Organisationen, Selbständige und Freiberufler, (Denkmal-)Eigentümer, Kleinstunternehmen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gebietskörperschaften, die schützenswerte Bauwerke der Region in konkrete Nutzung bringen wollen. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Als Verbundpartner können sich Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen mit thematisch passendem Bezug an den Vorhaben beteiligen, beispielsweise durch ein Lehrforschungsprojekt für Qualifizierungsarbeiten (Bachelor- oder Masterthesis).
Überregional ansässige Akteure können das Projektkonsortium selbstverständlich ergänzen, wenn sie den innovativen Ansatz des Vorhabens durch ihr Profil stärken. Eine Förderung von Akteuren ohne Sitz in Deutschland ist durch WIR! nicht möglich.
Verbundvorhaben werden ausdrücklich gewünscht und bevorzugt. Diese erfordern das Zusammenwirken unterschiedlicher Innovationsträger und Akteure, zum Beispiel aus dem Bildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsbereich sowie aus der Wirtschaft, der Verwaltung, Kunst & Kultur sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen.
4 · FÖRDERWÜRDIGKEIT
In der Umsetzungsphase können grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden, die im Laufe der Umsetzungsphase vom Beirat oder den Bündnismitgliedern vorgeschlagen und nachfolgend durch den Beirat als förderwürdig empfohlen werden. Förderwürdig sind Innovationskonzepte, die folgende Bedingungen erfüllen:
- die in der Skizze genannten Partner des Konsortiums sind spätestens bis zur Beiratssitzung (geplant 9. Juli 2020) Mitglieder im Bündnis;
- die Mitgliedschaft wird durch die Unterzeichnung der Bündnisvereinbarung erworben;
- Auflagen des Beirats sind durch die potentiellen Antragsteller vor Einreichung ihres Antrags verpflichtend zu erfüllen;
- die Partner in Verbundprojekten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung;
- von den Partnern im Konsortium von außerhalb der Region Ostthüringen, Westsachsen und Nordbayern wird eine Begründung über ihre Mitwirkung erwartet, sofern sie keine Niederlassung oder Betriebsstätte in der betreffenden Region haben. Sie zeigen in der Projektskizze auf, dass ihre Mitwirkung in besonderer Weise zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der Region des Bündnisses beiträgt (vgl. Änderungsmitteilung der WIR!-Förderrichtlinie von Juni 2019).
5 · ART, UMFANG UND HÖHE DER ZUWENDUNG
Es werden maximal zehn Vorhaben ausgewählt, die jeweils mit einem Budget bis 100.000 € gefördert werden können. Eine Überschreitung des Budgets ist nur im Ausnahmefall möglich und deren Erfordernis von den Antragstellern schriftlich zu begründen. Über die Angemessenheit und Förderwürdigkeit entscheidet der Beirat in Abhängigkeit der unter Punkt 7.2.1 genannten Kriterien.
Im Rahmen der WIR!-Richtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse eingeordnet.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen u.a.
- Personal- und Sachkosten
- Instrumente und Ausrüstungen, die für Forschungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sind
- Gewinnung von Fach- und Führungskräften sowie Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen und KMU
- Reisekosten
- Veranstaltungen im Rahmen der Entwicklung von Prozess-, Organisations- und Qualifizierungsinnovationen
- Nutzung von Innovationsdienstleistungen
Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Die Höhe der Beihilfen (»Förderquote«) wird bemessen an der Art und Größe der Antragsteller und den geplanten Aktivitäten. Weiterführende Informationen liefert die Änderungsmitteilung zur WIR!-Förderrichtlinie, unter anderem zur Höhe der Beihilfen für KMU und/oder Projektpauschalen.
6 · LAUFZEIT
Es können Vorhaben mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten als Beitrag zur Umsetzung der »WIR!-Strategie« eingereicht werden. Der Projektstart muss spätestens zum 1. Januar 2021 erfolgen.
7 · VERFAHREN
7.1 Koordination
Das Verfahren wird durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses organisiert. Sie koordiniert u.a. die Projektaufrufe, Projektideen und Passfähigkeit der Vorhaben zur Gesamtstrategie in Abstimmung mit dem Lenkungskreis des Bündnisses.
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
Ansprechpartner sind Constanze Roth und Dr. Henry Ludwig.
Kontakt per E-Mail: wandel@vogtlandpioniere.de
Alle Interessenten sind eingeladen, das Beratungsangebot zu den Projektaufrufen des Bündnisses zu nutzen. Hier kann das weitere Vorgehen bei der Projektskizzenarbeit abgestimmt werden. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bündnisses.
7.2 Organisation des Verfahrens
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig ausgelegt. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderwürdigkeit durch den Beirat des Bündnisses erfolgt die Prüfung der Förderfähigkeit durch den Projektträger Jülich. Die Ergebnisse der Beiratsprüfung und eventuelle Auflagen aus den Prüfverfahren werden den Skizzeneinreicher*innen durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses schriftlich mitgeteilt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Skizzen
Voraussetzung für die Vorlage einer Projektskizze stellt die gemeinsam mit der Koordinierungsstelle abgestimmte Kurzfassung dar (Vgl. 2.3).
In der ersten Verfahrensstufe werden der Koordinierungsstelle des Bündnisses INNOVENT e.V. bis zum 07. Juni 2020 Skizzen in deutscher Sprache im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten exklusive Deckblatt und Quellenangabe, 1,5-zeilig, Schriftart Arial und Schriftgrad 11, in elektronischer Form vorgelegt. Sofern Anlagen beigefügt werden, sollte deren Umfang den der Skizze nicht überschreiten. Eine Verpflichtung für Anlagen besteht nicht.
Damit eine Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss sie zusätzlich binnen einer Woche in Papierform vom Koordinator/ von der Koordinatorin des Verbundvorhabens unterschrieben bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses eingetroffen sein (siehe 7.1). Konzepte, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Aufbau der Skizze ist durch eine Dokumentvorlage vorgegeben (siehe 7.2.2).
Die eingegangenen Skizzen werden bei der Prüfung durch den Beirat nach folgenden Kriterien bewertet. Die einzelnen Umsetzungsvorhaben sollen einen aktiven Beitrag zu mehreren der nachfolgenden Ziele der Bündnisstrategie leisten wie
- zum langfristigen Aus- und Aufbau regionaler Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale
- zur Erhöhung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen
- zur Stärkung der Kompetenzen und Potenziale im Innovationsfeld
- zum Aufbau längerfristig strategischer, den regionalen Strukturwandel fördernden Kooperationen
- zur Sicherung eines hohen Nutzens für die Region (mindestens zwei Drittel der beteiligten Akteure sollten im Vogtland ansässig sein)
- zur Erhöhung der Praxiswirksamkeit von Forschung und Entwicklung, insbesondere durch die Einbeziehung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen
- zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft
- zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses
- zur Erhöhung der Ausstrahlungskraft des Bündnisses und zur Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse in vergleichbare Regionen
Zusätzlich zum außerordentlichen Projektaufruf „Innovative Nutzungskonzepte“ wurden zwei Kriterien ergänzt:
- die Konzepte dienen der Mobilisierung der Zivilgesellschaft im Vogtland für eine Nach- bzw. Wiedernutzung von Objekten des baukulturellen Erbes und stärken damit die Bedeutung dieser Bauten für die zukunftsfeste Region
- die Konzepte erhöhen realistisch die Chancen für die Reaktivierung ungenutzter, weitgehend intakter Bausubstanz und ergänzen damit bestehende wirtschaftliche, wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und/oder kulturelle Angebote der Region
Bei der Bewertung wird berücksichtigt, dass diese Kriterien nicht für alle Projektskizzen gleichermaßen relevant sind.
Die Antragsteller können zur besseren Bewertung des Vorhabens zu einer persönlichen Präsentation („Pitch“) voraussichtlich Anfang Juli 2020 vor dem Beirat des Bündnisses eingeladen werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden. Die Entscheidung des WIR!-Beirats ist bindend. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
7.2.2 Gliederung der Projektskizzen
Die Dokumentenvorlage mit Gliederung der Projektskizze steht auf der Webseite des Bündnisses zur Verfügung.
7.2.3 Vorlage und Bewilligung von Förderanträgen für die Umsetzungsphase
Die aus dem Skizzenprozess erfolgreich hervorgegangenen Initiativen werden schriftlich informiert und reichen bis zum 10. September 2020 die formalen Förderanträge für die Vorhaben beim beauftragten Projektträger ein. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem easy-online zu nutzen. Eine elektronische Kopie der eingereichten Vorhabenbeschreibung ist der Koordinationsstelle des WIR!-Bündnisses unmittelbar nach Einreichung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Die Anträge müssen eventuelle Auflagen des Beirats, die sich im Auswahlprozess als notwendig herausgestellt haben, berücksichtigen.
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Kriterien aus der WIR!-Richtlinie durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.
Die Bewilligung erfolgt in der Regel spätestens sechs Monate nach Vorlage eines vollständigen, rechtskräftig unterschriebenen formgebundenen Antrags.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Antragsteller der geförderten Verbundvorhaben verpflichten sich entsprechend der Bündnisvereinbarung, die Koordinierungsstelle des Bündnisses über den Erhalt des Zuwendungsbescheides und den tatsächlichen Projektstart zu informieren. Sie berichten weiterhin aller sechs Monate schriftlich über den Status des Vorhabens und wirken bei eventuellen Nachprüfungen und Evaluierungen mit. Der Abschlussbericht ist maximal drei Monate nach Ablauf der Projektlaufzeit in der Koordinierungsstelle in elektronischer Form einzureichen.
Die Vorschriften aus dem Zuwendungsbescheid des BMBF für die bewilligten Vorhaben gelten davon unabhängig.
Alles Weitere regelt die Bündnisvereinbarung des Konsortiums Vogtlandpioniere.
8 · GELTUNGSDAUER
Diese Ausschreibung ist – vorbehaltlich der Bekanntgabe von Änderungen in der Schriftform – bis zum Ablauf des 7. Juni 2020 gültig.
Jena, den 6. April 2020
Koordination des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V. Technologieentwicklung
AUFRUF #1
Bekanntmachung aus dem WIR!-Bündnis »Vogtlandpioniere«
vom 19. August 2019
Projektaufruf zu folgenden Aktivitätenbereichen:
- »Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen für die Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe«
- »Technologien zum Schutz von (baulichen) Kulturgütern«
- Querschnittsbereich »Mensch und Region«
- Querschnittsbereich »Qualifizierung und Fachkräfte«
Koordination:
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
www.innovent-jena.de
1 · EINLEITUNG
1.1 Das WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
Seit Herbst 2017 arbeitet ein interdisziplinäres Konsortium unter der Leitung der Jenaer Forschungseinrichtung INNOVENT e.V. an der Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für innovative Technologien zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe im Vogtland (Ostthüringen/Westsachsen). Die Möglichkeit dafür bietet das neue Förderprogramm »Wandel durch Innovation in der Region – WIR!« des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Akteure aus der Denkmalpflege, Restaurierung, Materialentwicklung, Oberflächentechnik, Technologienentwicklung, Museumswissenschaft, Kunstgeschichte, Stiftungen, Verbände und zivilgesellschaftliche Akteure beteiligen sich in einem breiten Bündnis an dem Auftrag, auf der Basis von offenen Innovationsprozessen einen Beitrag zum Strukturwandel im Vogtland zu leisten. Das WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere hat das gemeinsame Ziel, eine Modellregion für die Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien für unser baukulturelles Erbe im Vogtland zwischen Ostthüringen und Westsachsen aufzubauen. Um damit konkrete Impulse zur Gestaltung des strukturellen Wandels geben zu können, sind in der bevorstehenden Umsetzungsphase nicht nur technologische, sondern auch zahlreiche soziale und organisatorische Innovationen erforderlich.
Durch die interdisziplinäre Kombination von Technologieentwicklung, Erhaltung von (historischen) Bauten im Bestand für neue Nutzungsformate und Identitätsstiftung über bürgerliche Teilhabe ist aus der Strategiephase 2018 ein ganzheitliches Konzept hervorgegangen. Es verbindet eine Vielzahl an Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in dem Bündnis Vogtlandpioniere und soll damit zusätzlich die Identifizierung mit der Region stärken. Weiterführende Informationen über das Konsortium Vogtlandpioniere bietet die Kurzfassung des WIR!-Konzepts.
1.2 Zuwendungszweck des Förderprogramms
Das BMBF fördert mit dem Programm »WIR!« regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen. Der vollständige Zuwendungszweck ist der Förderrichtlinie »WIR!« zu entnehmen.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen entsprechend der Maßgabe der WIR!-Förderrichtlinie. Diese Richtlinie gilt grundlegend für alle Vorhaben aus dem Bündnis der Vogtlandpioniere.
2 · GEGENSTAND DER FÖRDERUNG
2.1 Zielstellung
Das WIR!-Konsortium Vogtlandpioniere (ehemals »KulturLebensraum Vogtland«) hat in der Konzeptphase 2018 drei technologische und drei nicht-technologische (zu Gesellschaft und Bildung gehörende) Aktivitätenbereiche mit Innovationspotenzial ermittelt. Sie gingen hervor aus zahlreichen Workshops in interdisziplinären Arbeitsgruppen, Interviews und begleitenden Studien. Es wurden jeweils drei Innovationsbereiche mit Bezug zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe untersucht: »Identifizierung & Wertigkeit«, »Sanierung & Denkmalpflege« sowie »Nutzung & Vermarktung«. Ziel der Umsetzungsphase wird sein, diese Potenziale durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte auszuschöpfen und damit Impulse für den Wandlungsprozess im Vogtland zu geben.
Gegenstand dieses Projektaufrufs sind folgende Aktivitätenbereiche:
- 2 »Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen für die Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe«
- 3 »Technologien zum Schutz von (baulichen) Kulturgütern«
- 4 Querschnittsbereich »Mensch und Region«
- 5 Querschnittsbereich »Qualifizierung und Fachkräfte«
2.2 Der Aktivitätenbereich 2 »Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen für die Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe«
Der Aufruf richtet den Blick auf einen der traditionsreichsten Industriezweige des Vogtlands: die Textilbranche. Die dazu vorhandenen Kompetenzen in der Region bieten spannende Ansätze für die Weiterentwicklung und Übertragung in die Innovationsbereiche des WIR!-Konzepts, »Sanierung & Denkmalpflege« sowie »Nutzung & Vermarktung«. Die Bandbreite für die Technologie-, Verfahrens- oder Produktentwicklung ist sehr groß: sie reicht beispielsweise von der
- Entwicklung neuer UV-Schutzsysteme für den Innen- und Außenbereich historischer Bauwerke
- über innovative, recyclingfähige und nachwachsende Dämmstoffe bis hin zu
- individuellen (technischen) Textilmodulen für smarte, funktionelle, architektonische oder gesundheitswissenschaftliche (physiologische) oder mobile Anforderungen von denkmalgeschützten Bauwerken bzw. Bauten im Bestand und deren (Teil-)Aktivierung für neue Nutzergruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Gesellschaft.
Gesucht werden ebenso innovative Projektideen zur Bergung und Sicherung von unwiederbringlichen Kulturgütern, die oftmals in historischen, schwer zugänglichen Bauwerken präsentiert werden. Weitere Projektvorschläge zur Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe, beispielsweise aus der Materialentwicklung, dem Produktdesign, der Konservierungswissenschaft und/oder Restaurierung, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, werden begrüßt.
2.3 Der Aktivitätenbereich 3 »Technologien zum Schutz von (baulichen) Kulturgütern«
Historische Bauwerke bzw. die eingesetzten Baumaterialien unterliegen natürlichen Abbauprozessen, die zur Veränderung des optischen Erscheinungsbildes bis hin zum Substanzabbau und Stabilitätsverlust tragender Bauelemente führen können. Dies betrifft ebenso organische Baumaterialien wie z.B. Holz sowie anorganische Materialien (Sandstein, Toff, Ziegel, Beton u.a.). Sie werden insbesondere durch aus der Umwelt einwirkende Säuren korrosiv abgebaut. Für den Denkmalschutz bedarf es einer nachhaltigen Konsolidierung, welche die Abbauprozesse stoppt und die originale Bausubstanz schützt. Dies gilt gleichermaßen für die Erhaltung und Sicherung von herausragenden Kulturgütern im Vogtland in historischen Bauwerken, die durch unsachgemäße Präsentations- und Lagerungstechniken von der Zerstörung bedroht sind. Hier sind innovative Lösungsansätze gesucht, die sich auf andere Regionen übertragen lassen.
Korrosionsprozesse an technischen Denkmalen und schützenswerten Großobjekten wie Stein- und Stahlbrücken, Bergbaugerätschaften oder Metall-Glasverbindungen von Industriearchitektur schaffen einen konkreten Handlungsbedarf zur Entwicklung von schützenden Systemen oder Materialien.
Eine besonders große Herausforderung stellen die bundesdeutschen Ziele zum Klimaschutz, zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Kontext des Denkmalschutzes bzw. von Bauten im Bestand dar. Hier sind neue Konzepte zur Energiebilanz sowie Entwicklungen zur regenerativen Energieerzeugung notwendig, die baukonstruktiv, wirtschaftlich und ästhetisch tragfähige Lösungen darstellen.
Verbindend ist der Bedarf an skalierbaren, mobilen Technologien und individuell einstellbaren Verfahren sowie nahezu zerstörungsfreie Monitoring- und Analysetools, um entsprechend der Schadensbilder und zu bewahrenden Objekte passgenaue Lösungen anbieten zu können.
Weitere Vorschläge für interdisziplinäre Vorhaben zum Schutz baulicher Kulturgüter beispielsweise aus der Konservierungswissenschaft und/oder Restaurierung, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, werden begrüßt.
2.4 Der Aktivitätenbereich 4, Querschnittsbereich »Mensch und Region«
Basis von »Mensch und Region« bildet das in Vorbereitung befindliche Prioritätsvorhaben »Zukunftsindex Heimat und Baukultur 2025«. Es schafft grundlegende Strukturen zur weiteren Beschäftigung mit diesem Querschnittsbereich, die in einen folgenden Aufruf einfließen werden. Daher knüpft dieser Aufruf in erster Linie an all jene Projektideen an, die während der Konzeptphase 2018 im Innovationsbereich »Identifizierung und Wertigkeit« skizzenhaft entwickelt wurden, beispielsweise zur Stärkung der Start up-Kultur, des Gründergeistes und Mitgestaltung der Menschen, die in Regionen mit konkreten Transformationsprozessen leben. Beispielhaft können genannt werden:
- (digitale) Entwicklungen mit identitätsstiftendem oder tourismusstärkendem Charakter
- Neuartige Ideenwettbewerbe zur Nutzung von baukulturellem Erbe
- Konzeption von Partizipationsformaten
Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung von sozialen, organisatorischen und methodischen Innovationen zur Identitätsstiftung im Vogtland. Diese Formate können sich an Schüler, Auszubildende, Fachkräfte, etablierte und junge Unternehmer, Kreative & Kulturschaffende, zivilgesellschaftliche Institutionen oder auch generell an die Menschen im Vogtland richten.
Weitere Vorschläge für interdisziplinäre Vorhaben zur Förderung identitätsstiftender und innovativer Formate, die zur Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, werden begrüßt.
2.5 Der Aktivitätenbereich 5, Querschnittsbereich »Qualifizierung und Fachkräfte«
Der Querschnittsbereich »Qualifizierung und Fachkräfte« zielt darauf ab, neben der Entwicklung innovativer Technologieprojekte auch deren Anwendung und Weiterentwicklung zu fördern. Dazu gehört maßgeblich eine Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie der Qualifizierung aktiver und kommender Fachkräfte. Das in Entstehung befindliche »Entwicklungskonzept für ein Innovationszentrum zur Baukultur« (vgl. Kurzfassung des Strategiekonzepts, Punkt 5) wird durch Analysen und Bestandsaufnahmen passgenaue Inhalte für kommende Projektaufrufe vorgeben. Daher knüpft der Aufruf in erster Linie an all jene Projektideen an, die während der Konzeptphase 2018 in dem Innovationsbereich »Sanierung und Denkmalpflege« sowie »Nutzung und Vermarktung« skizzenhaft entwickelt wurden, beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung innovativer Formate
- zu virtuellen Qualifizierungsprojekten zwischen Bildungs- und Praxispartnern
- zum erfolgreichen Transfer von Ergebnissen aus der Wissenschaft zu Materialien, Technologien und Verfahren in die regionalen Unternehmen
- zur Stärkung der Bildungs- und Forschungsinfrastruktur im Vogtland
- zur Aktivierung und zum Ausbau von Kompetenzen und Know-how über Branchengrenzen und Bildungswege hinweg (z.B. Verknüpfung von Handwerk und Hightech, Kunst, Wirtschaft und Wissenschaft)
Weitere Vorschläge für interdisziplinäre Vorhaben zur Förderung der Fachkräftesicherung und Qualifizierung von Berufsgruppen aus dem Innovationsfeld des Bündnisses, die zur Ausstrahlung der Modellregion und Gestaltung des Strukturwandels im Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, werden begrüßt.
2.6 Förderfähige Aktivitäten
Als förderfähig gelten Einzel- und Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung mit Bezug zu ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch in sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themen auf den Handlungsfeldern »Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft«, »Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen« und »Fachkräftesicherung«. Ausgangspunkt ist das Innovationsfeld des Bündnisses (vgl. 1.1). Weitere Hinweise zur Förderfähigkeit sind Punkt 5 des Projektaufrufs zu entnehmen (»Förderfähige Aktivitäten in der Umsetzungsphase«).
Die folgenden, weiteren förderfähigen Aktivitäten werden von INNOVENT e.V. als Konsortialführer durchgeführt bzw. koordiniert:
- Weiterentwicklung der WIR!-Strategie und Gewinnung weiterer Partner
- Aufbau und Unterhaltung eines Innovationsmanagements für das gesamte Bündnis
- Erstellung des Entwicklungskonzepts für eine zentrale, nachhaltige Einrichtung des Bündnisses
- Nationales und internationales Kompetenzmarketing sowie professionelle Öffentlichkeitsarbeit des Bündnisses insgesamt.
3 · ZUWENDUNGSEMPFÄNGER
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.
Verbundvorhaben werden ausdrücklich gewünscht und bevorzugt. Ihre Erstellung erfordert das Zusammenwirken unterschiedlicher Innovationsträger und Akteure, zum Beispiel aus dem Bildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsbereich sowie aus der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und zivilgesellschaftlicher Organisationen.
4 · ZUWENDUNGSVORAUSSETZUNGEN
In der Umsetzungsphase können grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden, die entweder im »WIR!-Konzept« vorgesehen sind oder die im Laufe der Umsetzungsphase von den Bündnismitgliedern vorgeschlagen und durch den Beirat empfohlen werden.
Der bzw. die Antragsteller müssen Mitglied im Bündnis sein. Die Mitgliedschaft wird durch die Unterzeichnung der Bündnisvereinbarung erworben. Die Partner in Verbundprojekten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Entsprechend der Änderungsmitteilung der WIR!-Förderrichtlinie wird für Zuwendungsempfänger von außerhalb der Region eine Begründung über ihre Mitwirkung erwartet, sofern sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung keine Niederlassung oder Betriebsstätte in der betreffenden Region haben. Sie sollen bei der Vorlage von Projektvorschlägen und bei der Einreichung formaler Förderanträge aufzeigen, dass ihre Mitwirkung in besonderer Weise zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der Region des Bündnisses beiträgt.
5 · ART, UMFANG UND HÖHE DER ZUWENDUNG
Die vier hier ausgeschriebenen Aktivitätenbereiche gehören zu insgesamt sechs Aktivitätenbereichen des Bündnisses. Für die Gesamtförderung zur Umsetzung von Projekten stehen dem Bündnis ca. fünf Millionen Euro an Fördermitteln bis zur Zwischenbegutachtung Ende 2021 zur Verfügung.
Die Höhe der gewünschten Zuwendung orientiert sich generell am konkreten Bedarf eines einzelnen Projektes und unterliegt daher keiner Vorgabe. Über die Angemessenheit und Förderwürdigkeit entscheidet der Beirat in Abhängigkeit der unter Punkt 7.2.1 genannten Kriterien.
Es ist geplant, weitere Projektaufrufe für die Aktivitätenbereiche bis zur Zwischenevaluierung durchzuführen.
Im Rahmen der WIR!-Richtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse eingeordnet.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen u.a.
- Personal- und Sachkosten
- Instrumente und Ausrüstungen, die für Forschungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sind
- Gewinnung von Fach- und Führungskräften sowie Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen und KMU
- Reisekosten
- Veranstaltungen im Rahmen der Entwicklung von Prozess-, Organisations- und Qualifizierungsinnovationen
- Nutzung von Innovationsdienstleistungen
Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Die Höhe der Beihilfen (»Förderquote«) wird bemessen an der Art und Größe der Antragsteller und den geplanten Aktivitäten. Weiterführende Informationen liefert die Änderungsmitteilung zur WIR!-Förderrichtlinie, zum Beispiel zur Höhe der Beihilfen für KMU und/oder Projektpauschalen.
6 · LAUFZEIT
Es können Vorhaben mit einer Laufzeit von jeweils höchstens drei Jahren (36 Monaten) zur Umsetzung der »WIR!-Strategie« eingereicht werden. Der Projektstart muss spätestens zum 1. August 2020 erfolgen.
7 · VERFAHREN
7.1 Koordination
Das Verfahren wird durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses organisiert. Sie koordiniert die Projektaufrufe, Projektideen und Passfähigkeit der Vorhaben zur Gesamtstrategie in Abstimmung mit dem Lenkungskreis des Bündnisses.
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
Ansprechpartner ist Constanze Roth.
E-Mail: wandel@vogtlandpioniere.de
Alle Interessenten sind eingeladen, das Beratungsangebot zu den Projektaufrufen im Rahmen der Ideen- und Vernetzungsworkshops des Bündnisses zu nutzen. Hier kann das weitere Vorgehen bei der Projektskizzenarbeit abgestimmt werden. Alle Termine finden sich unter Veranstaltungen.
7.2 Organisation des Verfahrens
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig ausgelegt. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderwürdigkeit durch den Beirat des Bündnisses erfolgt die Prüfung der Förderfähigkeit durch den Projektträger Jülich. Die Ergebnisse der Prüfung und eventuelle Auflagen aus den Prüfverfahren werden dem Antragsteller/ den Antragstellern durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses schriftlich mitgeteilt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Skizzen
In der ersten Verfahrensstufe werden der Koordinierungsstelle des Bündnisses INNOVENT e.V. bis zum 31. Oktober 2019 Skizzen in deutscher Sprache im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten exklusive Deckblatt und Quellenangabe, 1,5-zeilig, Schriftgrad 11, in elektronischer Form vorgelegt. Es wird um eine am Umfang der Skizze angemessen Anzahl von Anlagen gebeten. Eine Pflicht für Anlagen besteht nicht.
Damit eine Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss sie zusätzlich binnen einer Woche auch unterschrieben in Papierform bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses eingetroffen sein (siehe 7.1). Konzepte, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Aufbau der Skizze ist durch eine Dokumentvorlage vorgegeben (siehe 7.2.2): Die Dokumentvorlage ist im Downloadbereich dieser Seite abrufbar.
Die eingegangenen Skizzen werden bei der Prüfung durch den Beirat nach folgenden Kriterien bewertet. Die einzelnen Umsetzungsvorhaben sollen einen aktiven Beitrag zu mehreren der nachfolgenden Ziele der Bündnisstrategie leisten wie
- zum langfristigen Aus- und Aufbau regionaler Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale
- zur Erhöhung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen
- zur Stärkung der Kompetenzen und Potenziale im Innovationsfeld
- zum Aufbau längerfristig strategischer, den regionalen Strukturwandel fördernden, Kooperationen
- zur Sicherung eines hohen Nutzens für die Region (mindestens zwei Drittel der beteiligten Akteure sollten im Vogtland ansässig sein)
- zur Erhöhung der Praxiswirksamkeit von Forschung und Entwicklung, insbesondere durch die Einbeziehung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen
- zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft
- zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses
- zur Erhöhung der Ausstrahlungskraft des Bündnisses und zur Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse in vergleichbare Regionen
Bei der Bewertung wird berücksichtigt, dass diese Kriterien nicht für alle Projektskizzen gleichermaßen relevant sind.
Der oder die Antragsteller können zur besseren Bewertung des Vorhabens zu einer persönlichen Präsentation vor dem Beirat des Bündnisses eingeladen werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden. Die Entscheidung des WIR!-Beirats ist bindend. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
7.2.2 Gliederung der Projektskizzen
Es wird empfohlen, die Projektskizzen entlang folgender Gliederung und unter Beachtung der Stichworte zu erstellen:
NR. | TITEL | STICHWORTE FÜR DIE INHALTSANGABE |
1 | Einleitung | |
1.1 | Motivation | Darstellung der Motivation zur Beschäftigung mit dem Thema, beispielsweise durch Beschreibung bisheriger Arbeiten mit entsprechendem Bezug, die Entstehung der Projektidee und ihres Bottom up-Ansatzes |
1.2 | Stand der Technik / Stand der Wissenschaft | Beschreibung des technologischen bzw. nicht-technologischen Stands zum Vorhaben |
2 | Gesamtziel des Vorhabens/ Zusammenfassung | Beschreibung des übergeordneten Gesamtziels des Vorhabens, Darstellung der innovativen Lösungsansätze (beispielsweise Lösungen für den Aufbau standardisierter, wirtschaftlicher Systeme bei der Materialentwicklung bei gleichzeitigem Spielraum für individuelle, objektbezogene Lösungen?), Angabe der (technischen) Zielparameter des Vorhabens sowie deren Messbarkeit |
3 | Strategische Bedeutung des Vorhabens für das Bündnis | Wie trägt das Vorhaben zur Umsetzung der Gesamtstrategie des Bündnisses bei? Welche zentralen, mit der Förderrichtlinie adressierten Handlungsfelder („Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft“, „Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen“) werden angesprochen? |
4 | Vorstellung der Verbundpartner | Darstellung der Qualifikation der Verbundpartner und der Arbeitsteilung bei der Lösung der Aufgabenstellung |
5 | Arbeitsplan mit Meilensteinplanung | Kompakte Darstellung des Arbeitsplanes mit Balkenplan und Lösungsansatz; Erläuterung der Notwendigkeit geplanter Investitionen und Unteraufträge; Darstellung der Meilensteine und Benennung von Abbruchkriterien |
6 | Ergebnisverwertung und Nachhaltigkeit |
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7 | Projektkosten | Tabellarische Darstellung |
8 | Notwendigkeit der Förderung | Darstellung der Risiken in Verbindung mit dem Forschungsvorhaben |
9 | Quellenangaben |
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7.2.3 Vorlage und Bewilligung von Förderanträgen für die Umsetzungsphase
Die aus dem Skizzenprozess erfolgreich hervorgegangenen Initiativen werden schriftlich informiert und reichen bis zum 31. Januar 2020 die formalen Förderanträge für die Vorhaben beim beauftragten Projektträger ein. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem easy-online zu nutzen.
Die Anträge müssen eventuelle Auflagen des Beirats, die sich im Auswahlprozess als notwendig herausgestellt haben, berücksichtigen.
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Kriterien aus der WIR!-Richtlinie durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.
Die Bewilligung erfolgt in der Regel spätestens sechs Monate nach Vorlage eines vollständigen, rechtskräftig unterschriebenen formgebundenen Antrags.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Antragsteller bzw. der Koordinator des Verbundvorhabens verpflichten sich (entsprechend der Bündnisvereinbarung), die Koordinierungsstelle des Bündnisses (hier: INNOVENT e.V., Jena) aller sechs Monate über die Ergebnisse des Vorhabens schriftlich zu informieren sowie bei eventuellen Nachprüfungen und Evaluierungen zum Vorhaben mitzuwirken. Der Abschlussbericht ist maximal drei Monate nach Ablauf der Projektlaufzeit in der Koordinierungsstelle in elektronischer Form einzureichen.
Die Vorschriften aus dem Zuwendungsbescheid des BMBF für die bewilligten Vorhaben gelten davon unabhängig.
Alles Weitere regelt die Bündnisvereinbarung des Konsortiums Vogtlandpioniere.
8 · GELTUNGSDAUER
Diese Ausschreibung ist – vorbehaltlich der Bekanntgabe von Änderungen in der Schriftform – bis zum Ablauf des 31. Oktober 2019 gültig.
Jena, den 19. August 2019
Koordination des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V. Technologieentwicklung