Damit aus Ihren ersten Ideen konkreten Vorhaben werden können, rufen wir Sie in Abstimmung mit unserer Gesamtstrategie zur Einreichung von Ideenskizzen und Projektskizzen auf. Sie richten sich an Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und thematisieren sowohl technologische als auch nicht-technologische Schwerpunkte zur innovativen Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe im Vogtland.
BEKANNTMACHUNG
18.11.2020
Projektaufruf: „Innovative Technologien zur Bauwerkserhaltung und ‑nutzung im Vogtland“
Koordination:
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
www.innovent-jena.de
DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK
Förderung
Interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Bauwerkserhaltung und ‑nutzung im Vogtland (Verbundprojekte)
Schwerpunkte
Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von digitalen Technologien
Technologien zum Schutz der Baukultur (mobil, skalierbar, zerstörungsfrei)
Textile Innovationen für die Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe
Prozess- und Organisationsinnovationen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Stiftungen und Verbände
Umfang der Förderung
Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufträge, Veranstaltungen, Innovationsdienstleistungen
Förderhöhe von Vorhaben
abhängig von Art und Umfang des Vorhabens bis zu 2 Mio EUR
Projektlaufzeit
max. 36 Monate pro Vorhaben
2-stufiges Teilnahmeverfahren
Stufe 1: Einreichung einer Projektskizze (Prüfverfahren durch externen Beirat), sowie persönliche Präsentation
Stufe 2: Einreichung eines Antrags (nach Auswahl durch den Beirat)
Termine und Fristen
Einreichungsfrist für Projektskizzen (Stufe 1) 07. Februar 2021 als .pdf und .docx an E-Mail
Ideen-Check vorab (telefonisch)
Wir bieten im November und Dezember Beratungstermine an! Stellen Sie uns vertraulich Ihre Idee am Telefon vor und erhalten Sie eine rasche rasche Einschätzung, ob und wie Ihr potentielles Vorhaben zum Projektaufruf passt. Bitte beantworten Sie uns vorab stichwortartig vier Fragen in unserem Online-Formular ! Ideen-Check vorab unbedingt empfohlen!
Termin online buchen ab 18.11.2020
Kontakt
Koordinierungsstelle WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
Ansprechpartner: Dr. Henry Ludwig, Constanze Roth
Email: wandel@vogtlandpioniere.de
Telefon: 03641 2825 73
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DES PROJEKTAUFRUFS
1 Zielstellung
1.1 Das WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
Durch die Veröffentlichung von Projektaufrufen sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Vogtland initiiert werden mit dem Ziel, eine Modellregion für die Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien zur Erhaltung und Nutzung des baukulturellen Erbes aufzubauen. Dieses übergeordnete Ziel des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere dient einerseits der Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels und andererseits der Stärkung des Identifizierungsprozesses der Menschen in der Region: ihre wertvollen Kulturgüter bleiben erhalten und werden, sofern passender Bedarf besteht, wieder in Nutzung gebracht. Dafür werden neuartige Ansätze und branchenübergreifende Projektteams gesucht.
Der vorliegende 3. Aufruf richtet sich an regionale Unternehmen, Forschungseinrichtungen und gesellschaftliche Initiativen wie Vereine, die gemeinsam mit überregionalen Kompetenzträgern einen aktiven Beitrag zur Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft leisten wollen. Die Vorhaben werden bei einem erfolgreich absolvierten Wettbewerbsprozess vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit nichtrückzahlbaren Zuwendungen im Rahmen des Programms „Wandel durch Innovation in der Region – WIR!“ gefördert.
Folgende Branchen, die mit ihren Technologien, Verfahren und Methoden aktiv zu einer anforderungsgerechten Sanierung, Erhaltung und Nutzung von Baukulturobjekten beitragen, sind eingeladen, ihre Projektideen vorzustellen:
- Bautechnik
- Denkmalwissenschaften und Restaurierung
- Technologien der Schadensanalyse, Zustandsüberwachung und digitalen Dokumentation
- Materialwissenschaft und Oberflächentechnik
- Zerstörungsfreie, mobile und skalierbare Prüf- und Analyseverfahren (analog/digital)
- (technische) Textiltechnologien
- Verfahren der Reinigung und Materialerhaltung
- Medienwissenschaft und Datenverarbeitung
Die Liste kann plausibel erweitert werden. Die Förderwürdigkeit der Ideen sind von den Projektteams gegenüber der Koordinierungsstelle der Vogtlandpioniere vorab darzustellen. Hinweise zur Förderwürdigkeit bietet die WIR!-Richtlinie unter Punkt 2.2.
Aufgrund der aktuellen Situation um die Eindämmung des neuartigen Covid 19-Virus‘ verändern sich massiv bisherige Formen des Arbeitens, Lernens und Zusammenlebens. Der Förderbereich, der auf diese Veränderungsprozesse eingeht und Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft innovative Ansätze zum Manövrieren durch die Krise liefern soll, kommt in diesem Aufruf neu hinzu.
1.2 Zuwendungszweck des Förderprogramms
Das BMBF fördert mit dem Programm »WIR!« regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen. Der vollständige Zuwendungszweck ist der Förderrichtlinie »WIR!« zu entnehmen.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen entsprechend der Maßgabe der WIR!-Förderrichtlinie. Diese Richtlinie gilt grundlegend für alle Vorhaben aus dem Bündnis der Vogtlandpioniere.
2 GEGENSTAND DER FÖRDERUNG
Dieser Projektaufruf hat folgende vier Schwerpunkte:
- 1 „Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von digitalen Technologien“
- 2 „Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen für die Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe“
- 3 „Technologien zum Schutz und der Erhaltung von baulichen Kulturgütern
- 4 Innovationen für geschäftliche Prozesse in Vertrieb, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie
2.1 Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von 3D-Technologien und digitalen Prozessen zur Erhaltung, Sanierung und Erfassung von schützenswerten Bauwerken
Die Entwicklung autonomer und digitaler Prozesse zur Sanierung, Revitalisierung und
Erfassung von Bauwerken und Kulturgütern bietet zahlreiche Möglichkeiten für Innovationen. Diese Technologien leisten einen Beitrag zur Einführung von 3D- und 4D-Technologien und der dazugehörigen Ausbildung im Restaurierungs- und Denkmalpflegebereich. Zudem werden Berufsbilder im Handwerk modernisiert und attraktiver. Darüber hinaus ermöglichen digitale Informationen erhebliche Kostenreduzierungen in der Vorbereitung und Umsetzung von Erhaltungsprozessen sowie spannende Ansätze für neue digitale Präsenzen von Kulturerbestätten.
Gewünscht werden technologische Vorhaben für:
- Entwicklungsprojekte zur prozess-, wertschöpfungs- und branchenübergreifenden Nutzung digitaler 3D- und 4D-Bauwerksdaten (inkl. Geschäftsmodelle)
- die Entwicklung digitaler 3D-Informationen
- Datensparsame Übermittlung von Informationen mit niedrigen Prozessdaten (Vorbild kann die Gameing-Branche sein)
- Neue Ansätze zur Nutzung bestehender 3D-Daten für weitere (Verwertungs-)Bereiche wie Gameing, Bildung, Tourismus und Denkmalpflege
- Schnittstellen für weitere Technologieprojekte (z.B. Klimadaten, Brandschutz, Sensorik usw.)
Weitere Projektvorschläge zur Entwicklung und Herstellung digitaler Innovationen zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, sind willkommen.
2.2 Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen für die Bauwerkserhaltung
Das Vogtland besitzt zahlreiche Kompetenzen in der Textilforschung und ‑industrie. Die internationale Baubranche entwickelt neue Leichtbausysteme aus Membranen und technischen Fasern. Daraus ergeben sich spannende Schnittstellen für neuartige Ansätze in der Sanierung von schützenswerten Bauwerken und Bestandsbauten. Die Bandbreite für Technologie-, Verfahrens- oder Produktentwicklungen ist groß: sie reicht beispielsweise von der
- Entwicklung neuer Schutzsysteme für den Innen- und Außenbereich historischer Bauwerke (Material- und UV-Schutz)
- über innovative, recyclingfähige und nachwachsende Dämmstoffe bis hin zu
- individuellen (technischen) Textilmodulen für smarte, funktionelle, architektonische, gesundheitswissenschaftliche (physiologische) oder mobile Anforderungen von denkmalgeschützten Bauwerken bzw. Bauten im Bestand und deren (barrierefreien) Aktivierung für neue Nutzergruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Gesellschaft.
Weitere Projektvorschläge zur Entwicklung und Herstellung textiler Innovationen zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe, beispielsweise aus der Materialentwicklung, dem Produktdesign, der Konservierungswissenschaft und/oder Restaurierung, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, werden begrüßt.
2.3 Technologien zum Schutz von baulichen Kulturgütern
Historische Bauwerke bzw. Baumaterialien unterliegen natürlichen Abbauprozessen, die zur Veränderung des optischen Erscheinungsbildes bis hin zum Substanzabbau und Stabilitätsverlust tragender Bauelemente führen können. Dies betrifft ebenso organische Baumaterialien wie z.B. Holz sowie anorganische Materialien (Sandstein, Toff, Ziegel, Schiefer, Beton u.a.). Sie werden insbesondere durch aus der Umwelt einwirkende Säuren korrosiv abgebaut. Auch die Folgen des Klimawandels belasten das Baukulturerbe. Extreme Bedingungen durch Hitze oder heftigen Niederschlag verursachen schwerwiegende Schäden. Für den Denkmalschutz bedarf es nachhaltiger, übertragbarer Konzepte zur Konsolidierung, welche die Abbau- und Zerfallsprozesse stoppt und die originale Bausubstanz schützt.
Es sind innovative Vorhaben gesucht, deren Lösungsansätze auf andere Regionen mit ähnlichen Herausforderungen übertragbar sind. Es besteht Bedarf an:
- Entwicklung von schützenden Systemen, Erfassungstechnologien oder experimentellen Materialien zur Eindämmung von Korrosionsprozessen an technischen Denkmalen und Großobjekten wie Brücken, Bergbaugerätschaften oder Industriearchitektur
- Forschung und Entwicklung zu Klimaschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Denkmalschutz bzw. der Sanierung (Energiebilanz, Entwicklung von regenerativen Energieerzeugung, die baukonstruktiv, wirtschaftlich und ästhetisch Lösungen darstellen
- Skalierbare, mobile Technologien und nahezu zerstörungsfreie Monitoring- und Analysetools
- Vorhaben zu modellhaften Labor-, Werkstatt-, Kommunikations- und Shop-Funktionen in einem Mobil, um kleinen (Kultur-)Einrichtungen im ländlichen Raum attraktive Zusatzangebote zu ermöglichen oder Geschäftsfelder von Unternehmen zu erweitern
- B. reversible Konstruktions- und/oder Materialentwicklungen, die ggf. Denkmalschutzansprüche berücksichtigen; gern im Kontext von Recyclingprozessen vorhandener Baumaterialien oder der energieeffizienten Produktion smarter Materialien aus einer Kreislaufwirtschaft („3R-Prinzip“ / “Sustainability“ / „Circular Economy“)
Der Bedarf an neuartigen Entwicklungen zum Infektionsschutz ist durch die aktuelle Corona-Situation brandaktuell. Dies betrifft auch die Erhaltung und Nutzung von historischen Bauwerken und ‑materialien. Welche Möglichkeiten existieren, um beispielsweise historische Räumlichkeiten mit Filter- oder Lichttechnologien für die öffentliche Nutzung unter den neuen Voraussetzungen nutzbar zu machen? Sie sehen weiteren Entwicklungsbedarf für andere Corona-Fragen? Sprechen Sie uns an!
Weitere Vorschläge für interdisziplinäre Vorhaben zum Schutz baulicher Kulturgüter beispielsweise aus der Konservierungswissenschaft und/oder Restaurierung, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, werden begrüßt.
2.4 Innovationen für geschäftliche Prozesse in Vertrieb, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Situation verändern sich massiv bisherige Formen des Arbeitens, Lernens und Zusammenlebens. Davon betroffen sind auch Akteure aus dem Innovationsfeld der Vogtlandpioniere aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Deshalb bietet dieser neue Förderbereich das Potenzial, innovative Ansätze zur Gestaltung der (Post-)Krisenzeit zu entwickeln. Möglich sind u.a. interdisziplinäre Projekte für (digitale) Prozess- und Organisationsinnovationen
- zum Testen neuer Geschäftsmodelle
- zur Erhöhung der virtuellen Präsenz und Angebote
- zur Entwicklung und Anwendung neuer Formen der Zusammenarbeit und Vernetzung
Hierzu sind alle Vorhaben willkommen, die das Ziel der Vogtlandpioniere unterstützen, eine Modellregion zur innovativen Erhaltung und Nutzung von baukulturellen Objekten im Vogtland aufzubauen.
2.5 Förderfähige Aktivitäten
Als förderfähig gelten Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung mit Bezug zu ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch mit sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themen in den Handlungsfeldern »Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft«, »Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen« und »Fachkräftesicherung«.
3 · ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.
Die Mehrheit der Partner pro Vorhaben sollte aus der Region Vogtland kommen. Überregional ansässige Akteure können das Projektkonsortium ergänzen, wenn sie den innovativen Ansatz des Vorhabens durch ihr Profil stärken.
Akteure ohne Sitz in Deutschland können einbezogen werden, sofern deren Finanzierung im Projekt anderweitig sichergestellt ist und verbindlich nachgewiesen kann, da eine Förderung durch WIR! / Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht möglich ist.
Verbundvorhaben werden ausdrücklich gewünscht und bevorzugt. Diese erfordern das Zusammenwirken unterschiedlicher Innovationsträger und Akteure, zum Beispiel aus dem Bildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsbereich sowie aus der Wirtschaft, der Verwaltung, Kunst & Kultur sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen.
4 · FÖRDERWÜRDIGKEIT
SO ERHALTEN SIE SCHNELL KLARHEIT ÜBER IHRE PROJEKTIDEE:
Als Koordinierungsstelle bieten wir im November und Dezember 2020 Beratungstermine an! Stellen Sie uns vertraulich Ihre Idee am Telefon vor und erhalten Sie eine rasche Einschätzung, ob und wie Ihr potentielles Vorhaben zum vorliegenden Projektaufruf passt. Bitte beantworten Sie uns vorab stichwortartig vier Fragen in unserem Online-Formular !
In der Umsetzungsphase können grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden, die im Laufe der Umsetzungsphase vom Beirat oder den Bündnismitgliedern vorgeschlagen und nachfolgend durch den Beirat als förderwürdig empfohlen werden. Förderwürdig sind Projekte, die folgende Bedingungen erfüllen:
- die in der Skizze genannten Partner des Konsortiums sind spätestens bis zur Beiratssitzung (geplant Ende März 2021) Mitglieder im Bündnis;
- die Mitgliedschaft wird durch die Unterzeichnung der Bündnisvereinbarung erworben;
- Auflagen des Beirats sind durch die potentiellen Antragsteller vor Einreichung ihres Antrags verpflichtend zu erfüllen;
- die Partner in Verbundprojekten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung;
- von den Partnern im Konsortium von außerhalb der Region Ostthüringen, Westsachsen und Nordbayern wird eine Begründung über ihre Mitwirkung erwartet, sofern sie keine Niederlassung oder Betriebsstätte in der betreffenden Region haben. Sie zeigen in der Projektskizze auf, dass ihre Mitwirkung in besonderer Weise zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der Region des Bündnisses beiträgt (vgl. Änderungsmitteilung der WIR!-Förderrichtlinie von Juni 2019).
5 · ART, UMFANG UND HÖHE DER ZUWENDUNG
Für diesen gesamten Aufruf stehen mindestens 2 Millionen Euro für innovative Projekte im Vogtland zur Verfügung. Anträge für Technologieprojekte mit einem Budget über 500.000 Euro sind vorab mit der Koordinierungsstelle der Vogtlandpioniere abzustimmen.
Vorhaben, die dem Schwerpunkt 4 dieses Projektaufrufs zuzuordnen sind, stehen jeweils bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung orientiert sich im genannten Rahmen am konkreten Bedarf eines einzelnen Projektes und unterliegt daher keiner Vorgabe. Über die Angemessenheit und Förderwürdigkeit entscheidet der Beirat. Es ist geplant, einen weiteren Projektaufruf 2021 durchzuführen.
Im Rahmen der WIR!-Richtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse eingeordnet.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen u.a.
- Personal- und Sachkosten
- für Forschungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen notwendige Instrumente und Ausrüstungen
- Gewinnung von Fach- und Führungskräften sowie Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen und KMU
- Reisekosten
- Veranstaltungen im Rahmen der Entwicklung von Prozess-, Organisations- und Qualifizierungsinnovationen
- Nutzung von Innovationsdienstleistungen
Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Die Höhe der Zuwendungen (»Förderquote«) wird bemessen an der Art und Größe der Antragsteller und den geplanten Aktivitäten. Weiterführende Informationen liefert die Änderungsmitteilung zur WIR!-Förderrichtlinie (Vgl. den Link: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2529.html), zum Beispiel zur Höhe der Beihilfen für KMU und/oder Projektpauschalen.
6 · LAUFZEIT
Es können Vorhaben mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten als Beitrag zur Umsetzung der »WIR!-Strategie« eingereicht werden. Der Projektstart soll spätestens im 4. Quartal 2021 erfolgen.
7 · VERFAHREN
7.1 Koordination
Das Verfahren wird durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses organisiert. Sie koordiniert u.a. die Projektaufrufe, Projektideen und Passfähigkeit der Vorhaben zur Gesamtstrategie in Abstimmung mit dem Lenkungskreis des Bündnisses.
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
Ansprechpartner sind Constanze Roth und Dr. Henry Ludwig.
Kontakt per E-Mail: wandel@vogtlandpioniere.de
Alle Interessenten sind eingeladen, das Beratungsangebot zu den Projektaufrufen des Bündnisses zu nutzen. Hier kann das weitere Vorgehen bei der Projektskizzenarbeit abgestimmt werden. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bündnisses.
7.2 Organisation des Verfahrens
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig ausgelegt. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderwürdigkeit durch den Beirat des Bündnisses erfolgt die Prüfung der Förderfähigkeit durch den Projektträger Jülich. Die Ergebnisse der Beiratsprüfung und eventuelle Auflagen aus den Prüfverfahren werden den Skizzeneinreicher*innen durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses schriftlich mitgeteilt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Skizzen
Voraussetzung für die Vorlage einer Projektskizze stellt die gemeinsam mit der Koordinierungsstelle abgestimmte Ideenskizze dar (Vgl. 4.).
In der ersten Verfahrensstufe werden der Koordinierungsstelle des Bündnisses INNOVENT e.V. bis zum 07. Februar 2021 Skizzen in deutscher Sprache im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten exklusive Deckblatt und Quellenangabe, 1,5-zeilig, Schriftart Arial und Schriftgrad 11, in elektronischer Form als PDF und DOCX vorgelegt.
Damit eine Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss sie zusätzlich binnen einer Woche in Papierform vom Koordinator/ von der Koordinatorin des Verbundvorhabens unterschrieben bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses eingetroffen sein (siehe 7.1). Konzepte, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Aufbau der Skizze ist durch eine Dokumentvorlage vorgegeben (siehe 7.2.2).
Die eingegangenen Skizzen werden bei der Prüfung durch den externen Beirat des Bündnisses nach folgenden Kriterien bewertet.
Die einzelnen Umsetzungsvorhaben sollen einen aktiven Beitrag zu mehreren der nachfolgenden Ziele der Bündnisstrategie leisten wie
- zum langfristigen Aus- und Aufbau regionaler Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale
- zur Erhöhung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen
- zur Stärkung der Kompetenzen und Potenziale im Innovationsfeld
- zum Aufbau längerfristig strategischer, den regionalen Strukturwandel fördernden Kooperationen
- zur Sicherung eines hohen Nutzens für die Region (mindestens zwei Drittel der beteiligten Akteure sollten im Vogtland ansässig sein)
- zur Erhöhung der Praxiswirksamkeit von Forschung und Entwicklung, insbesondere durch die Einbeziehung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen
- zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft
- zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses
- zur Erhöhung der Ausstrahlungskraft des Bündnisses und zur Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse in vergleichbare Regionen
Bei der Bewertung wird berücksichtigt, dass diese Kriterien nicht für alle Projektskizzen gleichermaßen relevant sind.
Die Antragsteller können zur besseren Bewertung des Vorhabens zu einer persönlichen Präsentation („Pitch“) voraussichtlich Ende März 2021 vor dem Beirat des Bündnisses eingeladen werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden. Die Entscheidung des WIR!-Beirats ist bindend. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
7.2.2 Gliederung der Projektskizzen
Die Dokumentenvorlage mit Gliederung steht auf der Webseite des Bündnisses zur Verfügung .
7.2.3 Vorlage und Bewilligung von Förderanträgen
Die aus dem Skizzenprozess erfolgreich hervorgegangenen Initiativen werden schriftlich informiert und reichen bis zum 30. April 2021 die formalen Förderanträge für die Vorhaben beim beauftragten Projektträger (easy online) ein.
Eine elektronische Kopie der eingereichten Vorhabenbeschreibung ist der Koordinierungsstelle des WIR!-Bündnisses unmittelbar nach Einreichung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Die Anträge müssen eventuelle Auflagen des Beirats, die sich im Auswahlprozess als notwendig herausgestellt haben, berücksichtigen.
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Kriterien aus der WIR!-Richtlinie durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.
Die Bewilligung erfolgt in der Regel spätestens sechs Monate nach Vorlage eines vollständigen, rechtskräftig unterschriebenen formgebundenen Antrags.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Antragsteller der geförderten Verbundvorhaben verpflichten sich entsprechend der Bündnisvereinbarung, die Koordinierungsstelle des Bündnisses über den Erhalt des Zuwendungsbescheides und den tatsächlichen Projektstart zu informieren. Sie berichten weiterhin aller sechs Monate schriftlich über den Status des Vorhabens und wirken bei eventuellen Nachprüfungen und Evaluierungen mit. Der Abschlussbericht ist maximal drei Monate nach Ablauf der Projektlaufzeit in der Koordinierungsstelle in elektronischer Form einzureichen.
Die Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid für die bewilligten Vorhaben gelten davon unabhängig.
Alles Weitere regelt die Bündnisvereinbarung des Konsortiums Vogtlandpioniere.
8 · GELTUNGSDAUER
Diese Ausschreibung ist bis zum Ablauf des 7. Februar 2021 gültig. Änderungen sind vorbehalten und werden schriftlich mitgeteilt.
Jena, den 18. November 2020
Koordinierungsstelle des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V. Technologieentwicklung