Damit aus Ihren ersten Ideen konkreten Vorhaben werden können, rufen wir Sie in Abstimmung mit unserer Gesamtstrategie zur Einreichung von Ideenskizzen und Projektskizzen auf. Sie richten sich an Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und thematisieren sowohl technologische als auch nicht-technologische Schwerpunkte zur innovativen Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe im Vogtland.
AUFRUF #6
BEKANNTMACHUNG
Innovative Technologie-, Energie- und Bildungsprojekte zur Bewahrung baukulturellen Erbes im Vogtland
Koordination:
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
www.innovent-jena.de
Die wichigsten Informationen in Kurzform
Förderung
Interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Bauwerkserhaltung und ‑nutzung im Vogtland (Verbundprojekte)
Antragsberechtigte
Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Start ups, Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Stiftungen und Verbände
Umfang der Förderung
Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufträge, Veranstaltungen, Innovationsdienstleistungen
Fördervolumen pro Vorhaben
abhängig von Art und Umfang des Vorhabens Gesamtvolumen des Calls: Etwa 1,6 Mio. €
Projektlaufzeit
max. 24 Monate pro Vorhaben
Mehrstufiges Teilnahmeverfahren
Stufe 1: Einreichung einer Ideenskizze
Stufe 2: Einreichung einer Projektskizze (Prüfverfahren durch externen Beirat)
Stufe 3: Einreichung eines Antrags (nach Auswahl durch den Beirat)
Termine und Fristen
Einreichung der Projektskizzen bis 1. Februar 2023 als PDF per Email an wandel@vogtlandpioniere.de
Voraussetzung: alle Verbundmitglieder müssen (bis dahin) Bündnismitglied sein
Beratung und Terminvereinbarung
SO ERHALTEN SIE SCHNELL KLARHEIT ÜBER IHRE PROJEKTIDEE
Stellen Sie uns vertraulich Ihre Idee vor und erhalten Sie eine rasche Einschätzung, ob und wie Ihr potentielles Vorhaben zum vorliegenden Projektaufruf passt. dafür vorab stichwortartig fünf Fragen in unserem Online-Formular!
Informationsveranstaltung am 7.12.2022 um 13:00 -14:30 Uhr via Zoom. Mehr Informationen und Anmeldung.
Kontakt
Koordinierungsstelle WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
Ansprechpartner: Dr. Henry Ludwig, Constanze Roth
Email: wandel@vogtlandpioniere.de
Telefon: 03641 2825 73
Fristen
1 · FÖRDERZIEL, ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGEN
1.1 Ziele des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere
Die Vogtlandpioniere erforschen und entwickeln innovative Technologien, Verfahren und Methoden zur Erhaltung und Wiederbelebung schützenswerter Bauwerke. Der Fokus unseres regionalen Netzwerkes liegt auf dem Vogtland (Ostthüringen, Westsachsen, Nordbayern & Böhmen).
Baukultur als Motor für Innovation und Vernetzung: Das ist die Grundidee der Vogtlandpioniere. Wir wollen die vergessenen Schätze und Bauwerke der gewachsenen Kulturregion Vogtland wiederentdecken und neu nutzen. Dazu initiieren wir seit 2019 Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit interdisziplinären und branchenübergreifenden Projektteams. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Modellregion für die Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien zur Erhaltung und Nutzung des baukulturellen Erbes aufzubauen. Dies dient einerseits der Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels und andererseits der Stärkung des Identifizierungsprozesses der Menschen in der Region. Die Fördermittel kommen aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Wandel durch Innovation in der Region – WIR!“
Zur Umsetzung der zweiten Förderphase im Zeitraum 2022-2025 und weiteren Verstetigung des Bündnisses wird zum 15. Dezember 2022 dieser Projektaufruf veröffentlicht, dessen Fokus auf technologischen und nicht-technologischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten liegt (vgl. Kapitel 2.1).
1.2 Zuwendungszweck des Förderprogramms
Das BMBF fördert mit dem Programm »WIR!« regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen. Der vollständige Zuwendungszweck ist der Förderrichtlinie »WIR! – Wandel durch Innovation in der Region« zu entnehmen.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen entsprechend der Maßgabe der Förderrichtlinie »WIR! – Wandel durch Innovation in der Region«. Diese Richtlinie gilt grundlegend für alle Vorhaben aus dem Bündnis der Vogtlandpioniere.
2 · GEGENSTAND DER FÖRDERUNG
2.1 Schwerpunktthemen
Der 6. Projektaufruf hat folgende Schwerpunkte:
(1) Innovative Ansätze zur energetischen Ertüchtigung schützenswerter Bausubstanz und zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels
- Technologische Machbarkeitsstudien
- Nicht-technologische Machbarkeitsstudien (z.B. Bürger- und Kommunalprojekte, neue Geschäftsmodelle usw.)
- Forschung zur Entwicklung & Erprobung von beispielsweise alternativen Energiekonzepten, zur Verbesserung der Energiebilanz von historischen Bauwerken, Entwicklung von Systemen zur regenerativen Energieerzeugung die baukonstruktiv, wirtschaftlich und ästhetisch Lösungen darstellen; reversible Konstruktions- und/oder Materialentwicklungen, die ggf. Denkmalschutzansprüche berücksichtigen; gern im Kontext von Recyclingprozessen vorhandener Baumaterialien oder der energieeffizienten Produktion smarter Materialien aus einer Kreislaufwirtschaft („3R-Prinzip“ / “Sustainability“ / „Circular Economy“, „Zirkuläres Ertüchtigen“)
- Forschungsprojekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Sicherungskonzepte vor den Folgen des Klimawandels („Resiliente Gebäude“)
Ziel: Neue Impulse für die Bauwerkserhaltung & den Klimaschutz in der Region zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von Kleinen Unternehmen, Selbständigen in der Region durch die Förderung von Forschung & Innovation
(2) Neue Technologien & Verfahren: Innovative Materialien, Fertigungsprozesse und Oberflächenbehandlungen für nachhaltiges Rekonstruieren & Re-Use von baulichen Kulturgütern
- Technologische FuE-Projekte, beispielsweise zur Entwicklung von schützenden Systemen und Beschichtungen, Erfassungstechnologien, sowie Verfahren zur Eindämmung von Korrosionsprozessen an technischen Denkmalen und Großobjekten
- Forschung & Erprobung zu skalierbaren, mobilen Technologien und Sensoriksystemen aus anderen Branchen zur Schadenskartierung (Festigkeiten, Risserhebung usw.) zum Schutz der Originalsubstanz
- FuE-Projekte mit digital gestützten Technologien
- Entwicklung & Anwendung zerstörungsfreier Prüf- und Analysemethoden
Ziel: Stärkung der Innovationsfähigkeit von Kleinen Unternehmen, Selbständigen und Förderung von technologischen Innovationen für die regionale Wirtschaft
(3) Innovative Vorhaben zur Förderung des Wissens-, Ideen- und Technologietransfers im & ins Bündnis Vogtlandpioniere
- Verbundprojekte zwischen Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen und Verbänden zur weiteren Erprobung der Innovationen aus dem Bündnis Vogtlandpioniere
- Experimentelle Formate zum Transfer von Technologien & Know-how, Austausch & regionale/überregionale Vernetzung bestehender und neu zu gewinnender Mitglieder im Bündnis
Ziel: Stärkung der Innovationsfähigkeit von Kleinen Unternehmen, Selbständigen und Förderung des Austausches zwischen den Branchen und Vernetzung
(4) Qualifizierungs- & Weiterbildungsvorhaben im Bündnis Vogtlandpioniere für ein lebendiges & attraktives Vogtland
Ziel: Innovationen aus den VoPi-Projekten in die Kleinen und mittleren Unternehmen im Vogtland bringen; seltene Kompetenzen aus Handwerk, Restaurierung & Denkmalpflege sichern und für zukünftige Generationen durch innovative Ansätze weiternutzen;
Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, zukünftige & etablierte Fachkräfte
Weitere Vorschläge für interdisziplinäre Verbundprojekte zu neuartigen Entwicklungen in den genannten Themenschwerpunkten können ebenfalls eingereicht werden. Die beteiligten Akteure und Netzwerkpartner erhalten frische Impulse für ihre Innovationsfähigkeit. Die Vorhaben unterstützen die Verstetigung der Vogtlandpioniere durch die Entwicklung innovativer Formate & Angebote der im Aufbau befindlichen Gemeinschaftseinrichtung der Vogtlandpioniere („Zentrum für innovative Baukultur – ZIB“). Informationen dazu erhalten Sie von der Koordinierungsstelle. Kontaktieren Sie uns jederzeit gern bei Fragen und Beratungsbedarf! Schicken Sie einfach eine E-Mail an wandel@vogtlandpioniere.de!
2.2 Förderfähige Aktivitäten
Als förderfähig gelten Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung mit Bezug zu ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch mit sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themen in den Handlungsfeldern »Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft«, »Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen« und »Fachkräftesicherung«. (Zu den förderfähigen Ausgaben siehe Kapitel 5.)
3 · ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.
Die Mehrheit der Partner pro Vorhaben soll aus der Region Vogtland kommen. Überregional ansässige Akteure können das Projektkonsortium ergänzen, wenn sie den innovativen Ansatz des Vorhabens durch ihr Profil stärken.
Akteure ohne Sitz in Deutschland können einbezogen werden, sofern deren Finanzierung im Projekt anderweitig sichergestellt ist und verbindlich nachgewiesen kann, da eine Förderung durch das Programm WIR! des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nicht möglich ist.
Verbundvorhaben werden ausdrücklich gewünscht und bevorzugt. Diese erfordern das Zusammenwirken unterschiedlicher Innovationsträger und Akteure (projektabhängig z.B. aus dem Bildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsbereich sowie der Wirtschaft, der Verwaltung, Kunst & Kultur sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen).
4 · FÖRDERWÜRDIGKEIT
Es können prinzipiell nur Vorhaben gefördert werden, die die grundlegenden Voraussetzungen dieses Projektaufrufs erfüllen (vgl. Kapitel 3) und die durch den Beirat als förderwürdig empfohlen werden. Förderwürdig sind Projekte, die folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens die Hälfte der Verbundpartner haben ihren Sitz in der Vogtlandpioniere-Region;
- über die einbezogenen Akteure wird die Wertschöpfungskette im Vogtland adäquat abgebildet;
- die in der Projektskizze genannten Partner des Konsortiums haben spätestens bis zur Einreichung der Verbundskizze (01. Februar 2023) eine rechtsverbindlich unterzeichnete Bündnisvereinbarung vorgelegt (hierin werden u.a. die Bündnismitgliedschaft sowie die Projektpauschale zur Deckung der Bündnismanagementkosten in Höhe von 5% der Zuwendungssumme geregelt); ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird die Projektskizze dem Beirat nicht vorgelegt, die Frist ist bindend;
- Auflagen des Beirats sind vor Einreichung des Antrags beim BMBF verpflichtend zu erfüllen;
- die Partner in Verbundprojekten regeln wie üblich ihre Zusammenarbeit in einer separaten schriftlichen Kooperationsvereinbarung;
- von den Partnern im Konsortium von außerhalb der Region Ostthüringen, Westsachsen und Nordbayern wird eine Begründung über ihre Mitwirkung erwartet, sofern sie keine Niederlassung oder Betriebsstätte in der betreffenden Region haben. Sie zeigen in der Projektskizze auf, dass ihre Mitwirkung in besonderer Weise zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der Region des Bündnisses beiträgt (vgl. Änderungsmitteilung der WIR!-Förderrichtlinie von Juni 2019).
5 · ART, UMFANG UND HÖHE DER ZUWENDUNG
Verbundvorhaben können mit für eine Projektlaufzeit von maximal 24 Monaten gefördert werden. Das gewünschte Budget für das Verbundvorhaben muss angemessen & plausibel in der Arbeits- und Kostenplanung dargestellt werden. In der Regel haben die Projekte ein Volumen von ca. 350-550.000 €)
Über die Angemessenheit und Förderwürdigkeit von Projektvorhaben entscheidet der Beirat. Kürzungen der Laufzeit und des Budgets der Projektvorhaben sind möglich.
Im Rahmen der WIR!-Richtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse eingeordnet.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen u.a.
- Personal- und Sachkosten
- für Forschungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen notwendige Instrumente und Ausrüstungen
- Gewinnung von Fach- und Führungskräften sowie Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen und KMU
- Reisekosten
- Veranstaltungen im Rahmen der Entwicklung von Prozess-, Organisations- und Qualifizierungsinnovationen
- Nutzung von Innovationsdienstleistungen
Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Die Höhe der Zuwendungen (»Förderquote«) wird bemessen an der Art und Größe der Antragsteller und den geplanten Aktivitäten. Weiterführende Informationen liefert die Änderungsmitteilung zur WIR!-Förderrichtlinie, zum Beispiel zur Höhe der Beihilfen für KMU und/oder Projektpauschalen.
6 · LAUFZEIT
Es können Vorhaben mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten eingereicht werden. Der Projektstart soll spätestens zum 01. Januar 2024 erfolgen. Das Projektende ist aufgrund der befristeten Laufzeit der WIR!-Bündnisse bis 31. Dezember 2025 verbindlich für alle Vorhaben vom BMBF festgelegt. Eine Überschreitung ist daher ausgeschlossen.
Als Koordinierungsstelle empfehlen wir daher, dass die Antragstellung nach Zusage der Förderwürdigkeit im Mai 2023 erfolgt. Die Antragsbearbeitungszeit vom Projektträger Jülich beträgt in der Regel sechs Monate. Wird der Antrag später eingereicht, ist nicht zu gewährleisten, dass der geplante Zeitraum über 24 Monate genutzt werden kann.
7 · VERFAHREN
7.1 Koordination
Das Verfahren wird durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses organisiert. Sie koordiniert u.a. die Projektaufrufe, Projektideen und Passfähigkeit der Vorhaben zur Gesamtstrategie in Abstimmung mit dem Lenkungskreis des Bündnisses.
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
Ansprechpartner sind Dr. Henry Ludwig und Constanze Roth.
Kontakt per E-Mail: wandel@vogtlandpioniere.de
Alle beteiligten Bündnismitglieder sind eingeladen, das Beratungsangebot zu den Projektaufrufen des Bündnisses zu nutzen. Hier kann das weitere Vorgehen bei der Projektskizzenarbeit abgestimmt werden. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bündnisses.
7.2 Organisation des Verfahrens
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist mehrstufig ausgelegt. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderwürdigkeit durch den Beirat des Bündnisses erfolgt die Prüfung der Förderfähigkeit durch den Projektträger Jülich. Die Ergebnisse der Beiratsprüfung und eventuelle Auflagen aus den Prüfverfahren werden den Skizzeneinreicher*innen durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses schriftlich mitgeteilt (zu den wesentlichen Voraussetzungen vgl. Kapitel 4 dieses Aufrufs).
7.2.1 Einreichung und Auswahl von Projektskizzen
Voraussetzung für die Einreichung einer Projektskizze stellt die explizite Aufforderung durch die Koordinierungsstelle dar. Grundlage bildet die von der Koordinierungsstelle befürwortete Ideenskizze aus der ersten Verfahrensstufe. Einsendeschluss ist Freitag, 23. Dezember 2022. Bitte nutzen Sie vorab unsere Beratungstermine, um den Bewerbungsprozess für alle Beteiligten so positiv wie möglich zu gestalten. Die Termine finden Sie auf unserer Webseite.
In der zweiten Verfahrensstufe werden der Koordinierungsstelle des Bündnisses bis zum 01. Februar 2023 Skizzen in deutscher Sprache im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten exklusive Deckblatt und Quellenangabe, 1,5-zeilig, Schriftart Arial und Schriftgrad 11, in elektronischer Form vorgelegt (in den Formaten docx und pdf). Sofern Anlagen beigefügt werden, sollte deren Umfang den der Skizze nicht überschreiten. Eine Verpflichtung für Anlagen besteht nicht.
Damit eine Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss sie zusätzlich binnen einer Woche in Papierform vom Koordinator/ von der Koordinatorin des Verbundvorhabens unterschrieben bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses eingetroffen sein (siehe 7.1). Der Aufbau der Skizze ist durch eine Dokumentvorlage vorgegeben (siehe 7.2.2).
Die eingegangenen Skizzen werden durch den externen Beirat des Bündnisses geprüft. Die Grundlage stellen folgende Kriterien dar:
- langfristiger Aus- und Aufbau regionaler Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale
- Erhöhung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen
- Stärkung der Kompetenzen und Potenziale im Innovationsfeld
- Aufbau längerfristig strategischer, den regionalen Strukturwandel fördernden Kooperationen
- Sicherung eines hohen Nutzens für die Region (mindestens zwei Drittel der beteiligten Akteure sollten im Vogtland ansässig sein)
- Erhöhung der Praxiswirksamkeit von Forschung und Entwicklung, insbesondere durch die Einbeziehung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen
- intensivere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft
- Sicherung des Fachkräftenachwuchses
- Erhöhung der Ausstrahlungskraft des Bündnisses und zur Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse in vergleichbare Regionen
Bei der Bewertung der Projektvorhaben wird die Passfähigkeit und Relevanz dieser Kriterien berücksichtigt.
Die Antragsteller können zur besseren Bewertung des Vorhabens zu einer persönlichen Präsentation („Pitch“) am 07. März 2023 vor dem Beirat des Bündnisses eingeladen werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden. Die Entscheidung des WIR!-Beirats ist bindend. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
7.2.2 Gliederung der Projektskizzen
Die Dokumentenvorlage mit Gliederung steht auf der Webseite des Bündnisses zur Verfügung.
7.2.3 Einreichung und Bewilligung von Förderanträgen
Die aus dem Skizzenprozess erfolgreich hervorgegangenen Initiativen werden schriftlich informiert und reichen bis zum 31. Mai 2023 die formalen Förderanträge für die Vorhaben beim beauftragten Projektträger Jülich über das Online-Portal „easy online“ ein. Bei Überschreitung dieser Frist kann die Zusage zur Einreichung des Antrags widerrufen werden. Bitte wenden Sie sich im absehbaren Fall rechtzeitig an die Koordinierungsstelle, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können!
Eine elektronische Kopie der eingereichten Vorhabenbeschreibung ist der Koordinierungsstelle des WIR!-Bündnisses unmittelbar nach Einreichung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Die Anträge müssen eventuelle Auflagen des Beirats berücksichtigen.
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge durch den Projektträger Jülich entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Kriterien aus der WIR!-Richtlinie durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Die Bewilligung erfolgt in der Regel sechs Monate nach Vorlage eines vollständigen, rechtskräftig unterschriebenen formgebundenen Antrags. Dieser Prüf- und Bewilligungsprozess erfolgt allein durch den Projektträger Jülich nach den eigenen internen Richtlinien und geschieht unabhängig von der Arbeit der Koordinierungsstelle des Bündnisses Vogtlandpioniere.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Antragsteller der geförderten Verbundvorhaben verpflichten sich entsprechend der Bündnisvereinbarung, die Koordinierungsstelle des Bündnisses über den Erhalt des Zuwendungsbescheides und den tatsächlichen Projektstart zu informieren. Sie berichten weiterhin aller sechs Monate schriftlich über den Status des Vorhabens und wirken bei eventuellen Nachprüfungen und Evaluierungen mit. Der Abschlussbericht ist spätestens drei Monate nach Ablauf der Projektlaufzeit in der Koordinierungsstelle in elektronischer Form einzureichen.
Die Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid für die bewilligten Vorhaben gelten davon unabhängig. Alles Weitere regelt die Bündnisvereinbarung des Konsortiums Vogtlandpioniere.
8 · GELTUNGSDAUER
Diese Ausschreibung ist bis zum Ablauf des 10. Februar 2023 gültig. Änderungen sind vorbehalten und werden schriftlich mitgeteilt.
Jena, den 15. Dezember 2022
Koordinierungsstelle des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V. Technologieentwicklung