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WIE SIE ZU FÖRDERGELDERN KOMMEN!

Aufrufe

WIE SIE ZU FÖRDER-
GELDERN KOMMEN!

Aufrufe

Damit aus Ihren ersten Ideen konkreten Vorhaben werden können, rufen wir Sie in Abstimmung mit unserer Gesamtstrategie zur Einreichung von Ideenskizzen und Projektskizzen auf. Sie richten sich an Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und thematisieren sowohl technologische als auch nicht-technologische Schwerpunkte zur innovativen Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe im Vogtland.

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AUFRUF #5

BEKANNTMACHUNG

12.05.2022

Projektaufruf: „Innovative Technologien zur Bauwerkserhaltung und ‑nutzung im Vogtland“

Koordination:
WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena
www.innovent-jena.de

Thematische Schwerpunkte

(1) Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von digitalen Werkzeugen & 3D-Modellen

(2) Ressourcenschutz: Ökologischere Materialien und neuartige Ideen zur energetischen Sanierung von historischen Bauwerken

(3) Neue Technologien: Innovative Fertigungs- und Materialschutzprozesse zur Erhaltung von baulichen Kulturgütern

(4) Innovative Ansätze zur Erhaltung von und dem Umgang mit schützenswerter (industrieller) Baukultur für einen lebendigen ländlichen Raum

Antragsberechtigte

Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Start ups, Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Stiftungen und Verbände

Förderung

Interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Bauwerkserhaltung und ‑nutzung im Vogtland (Verbundprojekte)

Gefördert werden: Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufträge, Veranstaltungen, Innovationsdienstleistungen

Förderhöhe pro Verbundvorhaben: abhängig von Art und Umfang bis zu 350.000 EUR

Laufzeit pro Vorhaben max. 24 Monate

Mehrstufiges Teilnahmeverfahren

Stufe 1: Einreichung einer Ideenskizze
Stufe 2: Einreichung einer Projektskizze (Prüfverfahren durch externen Beirat)
Stufe 3: Einreichung eines Antrags (nach Auswahl durch den Beirat)

Termine und Fristen

Einreichung der Ideenskizzen bis 10. Juni 2022 Zum Formular

Einreichung der Projektskizzen bis 15. August 2022 als PDF per Email an wandel@vogtlandpioniere.de
Voraussetzung: alle Verbundmitglieder müssen (bis dahin) Bündnismitglied sein

Einreichung der Anträge beim Projektträger bis 31. Januar 2023

Projektbeginn voraussichtlich möglich ab 01. September 2023

Beratung und Terminvereinbarung

SO ERHALTEN SIE SCHNELL KLARHEIT ÜBER IHRE PROJEKTIDEE

Als Koordinierungsstelle bieten wir von Anfang Juni – Mitte Juli 2022 Beratungstermine an! Stellen Sie uns vertraulich Ihre Idee am Telefon oder persönlich vor und erhalten Sie eine rasche Einschätzung, ob und wie Ihr potentielles Vorhaben zum vorliegenden Projektaufruf passt.

Bitte beantworten Sie uns vorab stichwortartig fünf Fragen in unserem Online-Formular!

Terminvereinbarung

Persönliche oder telefonische Beratung zu Ihrer Idee

Reservieren Sie sich einen 30-minütigen Termin!
Stellen Sie uns vertraulich Ihre Idee am Telefon oder persönlich vor und erhalten Sie eine rasche Einschätzung, ob und wie Ihr potentielles Vorhaben zum vorliegenden Projektaufruf passt.
Voraussetzung: Bitte beantworten Sie uns vorab stichwortartig vier Fragen in unserem Online-Formular !


Unter dieser Nummer rufen wir Sie zum gebuchten Termin an!

Kontakt

Koordinierungsstelle WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena

Ansprechpartner: Dr. Henry Ludwig, Constanze Roth

Email: wandel@vogtlandpioniere.de
Telefon: 03641 2825 73

1 · FÖRDERZIEL, ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGEN

1.1 Ziele des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere

Die Vogtlandpioniere erforschen und entwickeln innovative Technologien, Verfahren und Methoden zur Erhaltung und Wiederbelebung schützenswerter Bauwerke. Der Fokus unseres regionalen Netzwerkes liegt auf dem Vogtland (Ostthüringen, Westsachsen, Nordbayern & Böhmen).

Baukultur als Motor für Innovation und Vernetzung: Das ist die Grundidee der Vogtlandpioniere. Wir wollen die vergessenen Schätze und Bauwerke der gewachsenen Kulturregion Vogtland wiederentdecken und neu nutzen. Dazu initiieren wir seit 2019 Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit interdisziplinären und branchenübergreifenden Projektteams. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Modellregion für die Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien zur Erhaltung und Nutzung des baukulturellen Erbes aufzubauen. Dies dient einerseits der Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels und andererseits der Stärkung des Identifizierungsprozesses der Menschen in der Region. Die Fördermittel kommen aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Wandel durch Innovation in der Region – WIR!“

Zur Umsetzung der zweiten Förderphase im Zeitraum 2022-2025 und weiteren Verstetigung des Bündnisses wird zum 12. Mai 2022 dieser Projektaufruf veröffentlicht, dessen Fokus auf technologischen und nicht-technologischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten liegt (vgl. Kapitel 2.1).

1.2 Zuwendungszweck des Förderprogramms

Das BMBF fördert mit dem Programm »WIR!« regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen. Der vollständige Zuwendungszweck ist der Förderrichtlinie »WIR! – Wandel durch Innovation in der Region« zu entnehmen.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen entsprechend der Maßgabe der Förderrichtlinie »WIR! – Wandel durch Innovation in der Region«. Diese Richtlinie gilt grundlegend für alle Vorhaben aus dem Bündnis der Vogtlandpioniere.

2 · GEGENSTAND DER FÖRDERUNG

2.1 Schwerpunktthemen

 Der 5. Projektaufruf hat folgende Schwerpunkte:

(1) Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von digitalen Werkzeugen & 3D-Modellen

(2) Ressourcenschutz: Ökologischere Materialien und neuartige Ideen zur energetischen Sanierung von historischen Bauwerken

(3) Neue Technologien: Innovative Fertigungs- und Materialschutzprozesse zur Erhaltung von baulichen Kulturgütern

(4) Innovative Ansätze zur Erhaltung von und dem Umgang mit schützenswerter (industrieller) Baukultur für einen lebendigen ländlichen Raum

2.1 Anwenderorientierte Entwicklung und Nutzung von digitalen Werkzeugen und 3D-Modellen zur Erhaltung, Sanierung und Erfassung von schützenswerten Bauwerken

Die Entwicklung autonomer und digitaler Prozesse zur Sanierung, Revitalisierung und Erfassung von Bauwerken und Kulturgütern bietet zahlreiche Möglichkeiten für Innovationen. Diese Technologien leisten einen Beitrag zur Einführung von 3D- und 4D-Technologien und der dazugehörigen Ausbildung im Restaurierungs- und Denkmalpflegebereich. Zudem werden Berufsbilder im Handwerk modernisiert und attraktiver. Darüber hinaus ermöglichen digitale Informationen erhebliche Kostenreduzierungen in der Vorbereitung und Umsetzung von Erhaltungsprozessen sowie spannende Ansätze für neue digitale Präsenzen von Kulturerbestätten. Gewünscht werden technologische Vorhaben für:

  • Entwicklungsprojekte zur prozess-, wertschöpfungs- und branchenübergreifenden Nutzung digitaler 3D- und 4D-Bauwerksdaten (inkl. Geschäftsmodelle)
  • die datensparsame Übermittlung von Informationen aus 3D- und 4D-Bauwerksmodellen (Vorbild kann die Gaming-Branche sein)
  • Neue Ansätze zur Nutzung bestehender 3D-Daten für weitere (Verwertungs-) Bereiche wie Gaming, Bildung, Tourismus und Denkmalpflege
  • Schnittstellen für weitere Technologieprojekte (z.B. Klimadaten, Brandschutz, Sensorik usw.)

Weitere Projektvorschläge zur Entwicklung und Herstellung digitaler Innovationen zur Erhaltung und Nutzung von baukulturellem Erbe, die zur überregionalen Ausstrahlung der Modellregion Vogtland einen besonderen Beitrag leisten, sind willkommen.

2.2 Ressourcenschutz: Ökologischere Materialien und neuartige Ideen zur energetischen Sanierung von historischen Bauwerken

Die Baubranche hat ein großes Ressourcenproblem: Grundlegende Materialien wie Sand und Holz sind nur begrenzt verfügbar – oder nicht lieferbar. In der Entwicklung neuer, ökologischer Materialien steckt das Potenzial zur Reduktion von CO2-Produktion sowie der Loslösung von globalen Lieferketten durch den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten aus regionalen Rohstoffen.

Der enorme Anstieg von Energiepreisen stellt für viele Immobilieneigentümer und -mieter eine Herausforderung dar. Gerade im Altbaubereich und der Denkmalpflege werden innovative Lösungen für die Bereiche Dämmung, energetische Sanierung und Energiegewinnung benötigt, um die Nutzung von Bauwerken zu ermöglichen. Stellvertretend seien hier Kirchen, Burg- und Schlossanlagen sowie Fabriken genannt, die meistens ungenügende Beheizungs- und Klimasysteme besitzen und damit die Eigentümer mit hohen Instandhaltungskosten belasten. Dies fordert vor allem kommunale Betreiber und Kirchengemeinden heraus. Zur Entlastung sind innovative Vorhaben gesucht, deren Lösungsansätze auf andere Regionen mit ähnlichen Herausforderungen übertragbar sind. Es besteht Bedarf an:

  • Forschung und Entwicklung zur Verbesserung der Energiebilanz von historischen Bauwerken, Entwicklung von Systemen zur regenerativen Energieerzeugung die baukonstruktiv, wirtschaftlich und ästhetisch Lösungen darstellen
  • reversible Konstruktions- und/oder Materialentwicklungen, die ggf. Denkmalschutzansprüche berücksichtigen; gern im Kontext von Recyclingprozessen vorhandener Baumaterialien oder der energieeffizienten Produktion smarter Materialien aus einer Kreislaufwirtschaft („3R-Prinzip“ / “Sustainability“ / „Circular Economy“)
  • Machbarkeitsstudien zur Entwicklung und Anwendung neuer und/oder ressourcenschonender, ökologischer Materialien für den Einsatz in der Bauwerkserhaltung/Denkmalpflege

2.3 Neue Technologien: Die Potenziale innovativer Fertigungsprozesse und der Materialforschung zum Schutz, der Erhaltung und Rekonstruktion von baulichen Kulturgütern entfalten

Historische Bauwerke bzw. Baumaterialien unterliegen natürlichen Abbauprozessen, die zur Veränderung des optischen Erscheinungsbildes bis hin zum Substanzabbau und Stabilitätsverlust tragender Bauelemente führen können. Dies betrifft ebenso organische Baumaterialien wie z.B. Holz sowie anorganische Materialien (Sandstein, Toff, Ziegel, Schiefer, Beton u.a.). Sie werden insbesondere durch aus der Umwelt einwirkende Säuren korrosiv abgebaut. Auch die Folgen des Klimawandels belasten das Baukulturerbe. Extreme Bedingungen durch Hitze oder heftigen Niederschlag verursachen schwerwiegende Schäden. Für den Denkmalschutz bedarf es nachhaltiger, übertragbarer Konzepte zur Konsolidierung, welche die Abbau- und Zerfallsprozesse stoppt und die originale Bausubstanz schützt. In vielen Fällen ist das originale Baumaterial nicht verfügbar oder zugänglich. Im Bündnis Vogtlandpioniere werden Grundlagen zum Einsatz hybrider Materialien und additiver Fertigungsprozesse für die Denkmalpflege & Restaurierung erforscht. Folgeprojekte sind gewünscht!

Es besteht Bedarf an:

  • der Entwicklung von schützenden Systemen und Beschichtungen, Erfassungstechnologien, sowie Verfahren zur Eindämmung von Korrosionsprozessen an technischen Denkmalen und Großobjekten
  • dem Transfer skalierbarer, mobiler Technologien und Sensoriksystemen aus anderen Branchen zur Schadenskartierung (Festigkeiten, Risserhebung usw.)
  • Entwicklung und Erprobung nahezu zerstörungsfreier und mobiler Monitoring- und Analysewerkzeuge
  • Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte zur Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften und Fachkräfte-Nachwuchs

Weitere Vorschläge für interdisziplinäre Vorhaben zum Transfer der Ergebnisse aus diesen neuartigen Entwicklungen in regionale Unternehmen, Forschungseinrichtungen und die Bündnismitglieder können ebenfalls eingereicht werden. Auf experimentelle Weise sollen neue Ansätze für den Wissens-, Ideen- und Technologietransfer entwickelt und erprobt werden. Die beteiligten Akteure und Netzwerkpartner erhalten frische Impulse für ihre Innovationsfähigkeit. Die Vorhaben unterstützen die Verstetigung der Vogtlandpioniere durch die Entwicklung innovativer Formate & Angebote der im Aufbau befindlichen Gemeinschaftseinrichtung der Vogtlandpioniere („Zentrum für innovative Baukultur – ZIB“). Informationen dazu erhalten Sie auf Nachfrage von der Koordinierungsstelle.

2.4 Innovative Ansätze zur Erhaltung von und dem Umgang mit schützenswerter (industrieller) Baukultur für einen lebendigen ländlichen Raum

Historische Gebäude wie Mühlen, Fabriken, Gerbereien oder Wassertürme erzählen Geschichten über die historische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung einer Region und ihrer Bevölkerung. Viele dieser oft Denkmal geschützten Bauwerke stehen mittlerweile trotz abgeschlossener Sanierung leer. Welchen maßgeblichen Anteil diese Infrastrukturen trotzdem auf die Identifikationsprozesse der Menschen mit ihrer Heimat haben, wird in dem Vorhaben „Zukunftsindex – Heimat & Baukultur 2025“ des Bündnisses noch bis Frühjahr 2023 untersucht. Anknüpfend an diese empirischen Erhebungen aus Befragungen und Vor-Ort-Gesprächen mit den Menschen im Vogtland, Feedbacks aus Ausstellungen und Präsentationen über Zukunftsbilder werden in diesem Aufruf auch innovative Vorhaben gesucht, die konkrete Formate, Methoden und/oder Konzepte erforschen & entwickeln, die nachhaltig der Erhaltung und dem Umgang mit schützenswerter Bausubstanz zur Gestaltung des Strukturwandels dienen. Zielgruppen können Kleine und mittelständische Unternehmen sein, Auszubildende aus dem Handwerk oder der Kultur- und Kreativwirtschaft, Schulklassen ab der Mittelstufe. Die Frage ist: Wie lässt sich aus den alten Strukturen neue Wertschöpfung schaffen? Welche neuartigen Angebote werden gebraucht für ein lebendiges, attraktives, kulturvolles und erfolgreiches Vogtland generieren?

Gewünscht sind interdisziplinäre Verbundprojekte zwischen forschenden und anwenderorientierten Konsortien, die zur überregionalen Ausstrahlung der Vogtlandpioniere und ihrer Verstetigung einen übertragbaren Beitrag leisten. Die Formate können sich mit branchenübergreifendem Personaltausch, performativ-künstlerischen Prozessen oder niedrigschwelligen Bildungsprojekten für Jugendliche und zukünftige Fachkräfte in Ausbildung befassen.

Eine Vorab-Beratung mit der Koordinierungsstelle der Vogtlandpioniere wird unbedingt empfohlen. Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe auf unserer Webseite.

2.2 Förderfähige Aktivitäten

Als förderfähig gelten Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung mit Bezug zu ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch mit sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themen in den Handlungsfeldern »Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft«, »Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen« und »Fachkräftesicherung«. (Zu den förderfähigen Ausgaben siehe Kapitel 5.)

3 · ANTRAGSBERECHTIGUNG

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.

Die Mehrheit der Partner pro Vorhaben soll aus der Region Vogtland kommen. Überregional ansässige Akteure können das Projektkonsortium ergänzen, wenn sie den innovativen Ansatz des Vorhabens durch ihr Profil stärken.

Akteure ohne Sitz in Deutschland können einbezogen werden, sofern deren Finanzierung im Projekt anderweitig sichergestellt ist und verbindlich nachgewiesen kann, da eine Förderung durch das Programm WIR! des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nicht möglich ist.

Verbundvorhaben werden ausdrücklich gewünscht und bevorzugt. Diese erfordern das Zusammenwirken unterschiedlicher Innovationsträger und Akteure (projektabhängig z.B. aus dem Bildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsbereich sowie der Wirtschaft, der Verwaltung, Kunst & Kultur sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen).

4 · FÖRDERWÜRDIGKEIT

SO ERHALTEN SIE SCHNELL KLARHEIT ÜBER IHRE PROJEKTIDEE

Als Koordinierungsstelle bieten wir von Anfang Juni bis Mitte Juli 2022 Beratungstermine an! Stellen Sie uns vertraulich Ihre Idee am Telefon oder persönlich vor und erhalten Sie eine rasche Einschätzung, ob und wie Ihr potentielles Vorhaben zum vorliegenden Projektaufruf passt. Bitte beantworten Sie uns vorab stichwortartig fünf Fragen in unserem Online-Formular !

Es können prinzipiell nur Vorhaben gefördert werden, die die grundlegenden Voraussetzungen dieses Projektaufrufs erfüllen (vgl. Kapitel 3) und die durch den Beirat als förderwürdig empfohlen werden. Förderwürdig sind Projekte, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • mindestens die Hälfte der Verbundpartner haben ihren Sitz in der Vogtlandpioniere-Region;
  • über die einbezogenen Akteure wird die Wertschöpfungskette im Vogtland adäquat abgebildet;
  • die in der Projektskizze genannten Partner des Konsortiums haben spätestens bis zur Einreichung der Verbundskizze (15. August 2022) eine rechtsverbindlich unterzeichnete Bündnisvereinbarung vorgelegt (hierin werden u.a. die Bündnismitgliedschaft sowie die Projektpauschale zur Deckung der Bündnismanagementkosten in Höhe von 5% der Zuwendungssumme geregelt); ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird die Projektskizze dem Beirat nicht vorgelegt, die Frist ist bindend;
  • Auflagen des Beirats sind vor Einreichung des Antrags beim BMBF verpflichtend zu erfüllen;
  • die Partner in Verbundprojekten regeln wie üblich ihre Zusammenarbeit in einer separaten schriftlichen Kooperationsvereinbarung;
  • von den Partnern im Konsortium von außerhalb der Region Ostthüringen, Westsachsen und Nordbayern wird eine Begründung über ihre Mitwirkung erwartet, sofern sie keine Niederlassung oder Betriebsstätte in der betreffenden Region haben. Sie zeigen in der Projektskizze auf, dass ihre Mitwirkung in besonderer Weise zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der Region des Bündnisses beiträgt (vgl. Änderungsmitteilung der WIR!-Förderrichtlinie von Juni 2019).

5 · ART, UMFANG UND HÖHE DER ZUWENDUNG

Verbundvorhaben können mit bis zu 350.000 EUR für eine Projektlaufzeit von maximal 24 Monaten gefördert werden. Der Projektstart soll spätestens zum 01. September 2023 erfolgen. Das Vorhaben muss vor dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein (vgl. Kapitel 6). Über die Angemessenheit und Förderwürdigkeit von Projektvorhaben entscheidet der Beirat. Kürzungen der Laufzeit und des Budgets der Projektvorhaben sind möglich.

Im Rahmen der WIR!-Richtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse eingeordnet.

 Zu den förderfähigen Ausgaben zählen u.a.

  • Personal- und Sachkosten
  • für Forschungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen notwendige Instrumente und Ausrüstungen
  • Gewinnung von Fach- und Führungskräften sowie Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen und KMU
  • Reisekosten
  • Veranstaltungen im Rahmen der Entwicklung von Prozess-, Organisations- und Qualifizierungsinnovationen
  • Nutzung von Innovationsdienstleistungen

Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.

Die Höhe der Zuwendungen  (»Förderquote«) wird bemessen an der Art und Größe der Antragsteller und den geplanten Aktivitäten. Weiterführende Informationen liefert die Änderungsmitteilung zur WIR!-Förderrichtlinie (Vgl. https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2529.html), zum Beispiel zur Höhe der Beihilfen für KMU und/oder Projektpauschalen.

6 · LAUFZEIT

Es können Vorhaben mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten eingereicht werden. Der Projektstart soll spätestens zum 01. September 2023 erfolgen. Das Projektende ist aufgrund der befristeten Laufzeit der WIR!-Bündnisse bis 31. Dezember 2025 verbindlich für alle Vorhaben vom BMBF festgelegt. Eine Überschreitung ist ausgeschlossen.

7 · VERFAHREN

 7.1 Koordination

Das Verfahren wird durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses organisiert. Sie koordiniert u.a. die Projektaufrufe, Projektideen und Passfähigkeit der Vorhaben zur Gesamtstrategie in Abstimmung mit dem Lenkungskreis des Bündnisses.

WIR!-Bündnis Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V.
Prüssingstraße 27b
07745 Jena

Ansprechpartner sind Constanze Roth und Dr. Henry Ludwig.
Kontakt per E-Mail: wandel@vogtlandpioniere.de

Alle beteiligten Bündnismitglieder sind eingeladen, das Beratungsangebot zu den Projektaufrufen des Bündnisses zu nutzen. Hier kann das weitere Vorgehen bei der Projektskizzenarbeit abgestimmt werden. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bündnisses.

7.2 Organisation des Verfahrens

Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist mehrstufig ausgelegt. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderwürdigkeit durch den Beirat des Bündnisses erfolgt die Prüfung der Förderfähigkeit durch den Projektträger Jülich. Die Ergebnisse der Beiratsprüfung und eventuelle Auflagen aus den Prüfverfahren werden den Skizzeneinreicher*innen durch die Koordinierungsstelle des Bündnisses schriftlich mitgeteilt (zu den wesentlichen Voraussetzungen vgl. Kapitel 4 dieses Aufrufs).

7.2.1 Einreichung und Auswahl von Projektskizzen

Voraussetzung für die Einreichung einer Projektskizze stellt die explizite Aufforderung durch die Koordinierungsstelle dar. Grundlage bildet die von der Koordinierungsstelle befürwortete und anschließend weiterentwickelte Ideenskizze aus der ersten Verfahrensstufe. Bitte nutzen Sie vorab unsere Beratungstermine, um den Bewerbungsprozess für alle Beteiligten so positiv wie möglich zu gestalten. Die Termine finden Sie auf unserer Webseite.

In der zweiten Verfahrensstufe werden der Koordinierungsstelle des Bündnisses bis zum 15. August 2022 Skizzen in deutscher Sprache im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten exklusive Deckblatt und Quellenangabe, 1,5-zeilig, Schriftart Arial und Schriftgrad 11, in elektronischer Form vorgelegt (in den Formaten docx und pdf). Sofern Anlagen beigefügt werden, sollte deren Umfang den der Skizze nicht überschreiten. Eine Verpflichtung für Anlagen besteht nicht.

Damit eine Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss sie zusätzlich binnen einer Woche in Papierform vom Koordinator/ von der Koordinatorin des Verbundvorhabens unterschrieben bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses eingetroffen sein (siehe 7.1). Der Aufbau der Skizze ist durch eine Dokumentvorlage vorgegeben (siehe 7.2.2).

Die eingegangenen Skizzen werden durch den externen Beirat des Bündnisses geprüft. Die Grundlage stellen folgende Kriterien dar:

  • langfristiger Aus- und Aufbau regionaler Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale
  • Erhöhung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen
  • Stärkung der Kompetenzen und Potenziale im Innovationsfeld
  • Aufbau längerfristig strategischer, den regionalen Strukturwandel fördernden Kooperationen
  • Sicherung eines hohen Nutzens für die Region (mindestens zwei Drittel der beteiligten Akteure sollten im Vogtland ansässig sein)
  • Erhöhung der Praxiswirksamkeit von Forschung und Entwicklung, insbesondere durch die Einbeziehung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen
  • intensivere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft
  • Sicherung des Fachkräftenachwuchses
  • Erhöhung der Ausstrahlungskraft des Bündnisses und zur Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse in vergleichbare Regionen

Bei der Bewertung der Projektvorhaben wird die Passfähigkeit und Relevanz dieser Kriterien berücksichtigt.

Die Antragsteller können zur besseren Bewertung des Vorhabens zu einer persönlichen Präsentation („Pitch“) voraussichtlich Anfang Oktober 2022 vor dem Beirat des Bündnisses eingeladen werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden. Die Entscheidung des WIR!-Beirats ist bindend. Ein Widerspruch ist nicht möglich.

 7.2.2 Gliederung der Projektskizzen

Die Dokumentenvorlage mit Gliederung steht auf der Webseite des Bündnisses zur Verfügung.

7.2.3 Einreichung und Bewilligung von Förderanträgen

Die aus dem Skizzenprozess erfolgreich hervorgegangenen Initiativen werden schriftlich informiert und reichen bis zum 31. Januar 2023 die formalen Förderanträge für die Vorhaben beim beauftragten Projektträger (easy online) ein. Bei Überschreitung dieser Frist kann die Zusage zur Einreichung des Antrags widerrufen werden. Bitte wenden Sie sich im absehbaren und gut begründeten Fall rechtzeitig zur Klärung an die Koordinierungsstelle!

Eine elektronische Kopie der eingereichten Vorhabenbeschreibung ist der Koordinierungsstelle des WIR!-Bündnisses unmittelbar nach Einreichung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Die Anträge müssen eventuelle Auflagen des Beirats berücksichtigen.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge durch den Projektträger entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Kriterien aus der WIR!-Richtlinie durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.

Die Bewilligung erfolgt in der Regel sechs Monate nach Vorlage eines vollständigen, rechtskräftig unterschriebenen formgebundenen Antrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Antragsteller der geförderten Verbundvorhaben verpflichten sich entsprechend der Bündnisvereinbarung, die Koordinierungsstelle des Bündnisses über den Erhalt des Zuwendungsbescheides und den tatsächlichen Projektstart zu informieren. Sie berichten weiterhin aller sechs Monate schriftlich über den Status des Vorhabens und wirken bei eventuellen Nachprüfungen und Evaluierungen mit. Der Abschlussbericht ist spätestens drei Monate nach Ablauf der Projektlaufzeit in der Koordinierungsstelle in elektronischer Form einzureichen.

Die Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid für die bewilligten Vorhaben gelten davon unabhängig. Alles Weitere regelt die Bündnisvereinbarung des Konsortiums Vogtlandpioniere.

8 · GELTUNGSDAUER

Diese Ausschreibung ist bis zum Ablauf des 15. August 2022 gültig. Änderungen sind vorbehalten und werden schriftlich mitgeteilt.

Jena, den 12. Mai 2022

Koordinierungsstelle des WIR!-Bündnisses Vogtlandpioniere
c/o INNOVENT e.V. Technologieentwicklung

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Kontakt

Constanze Roth

Dr. Henry Ludwig

Projektleitung, Strategieentwicklung

Innovationsmanagement

post@vogtlandpioniere.de

wandel@vogtlandpioniere.de

+49 3641 282573

+49 3641 282573

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