Wir haben Ihnen hier einige häufige an uns gerichtete Fragen und Antworten zusammengestellt. Sie sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern.
Diese Übersicht wird kontinuierlich erweitert.
Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen der Kurzfassung des Vorhabens, der Projektskizze und dem Förderantrag?
Die Ideenskizze stellt eine Kurzfassung des Vorhabens dar: Anhand der im Online-Formular vorgegebenen Fragen geben Sie hier einen kurzen Überblick zu Ihrer Idee, dem Neuheitswert/ innovativen Ansatz, umreißen die Hauptschritte zur Realisierung, benennen vorhandene oder noch zu findende Projektpartner und zeigen auf, wie Ihr Vorhaben zu den Vogtlandpionieren passt. Insgesamt müssen die Ausführungen nicht mehr als 1,5 DIN-A4-Seiten umfassen. Sie sind ausschließlich über das Online-Formular einzureichen. Die Kurzfassung dient der Koordinierungsstelle der Vogtlandpioniere als Grundlage, um Ihr Vorhaben vorprüfen und einordnen zu können sowie um Sie bei der Erstellung der Projektskizze unterstützen zu können, wenn dies gewünscht und notwendig sein sollte.
Die Projektskizze entspricht im Wesentlichen bereits einem vollwertigen Antrag: Anhand der vorgegebenen Gliederung in der Dokumentenvorlage sind Sie hier aufgefordert, Ihr Vorhaben in seiner Gesamtheit ausführlich darzustellen. Die Vorhabenbeschreibung muss somit alle projektrelevanten Angaben umfassen. Bei Verbünden betrifft dies daher auch alle notwendigen Angaben zu den Projektpartnern und deren Aufgaben. Der Umfang der Projektskizze sollte maximal 10 DIN-A4-Seiten betragen, exklusive Deckblatt und Quellenangabe (genauere Anforderungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen). Sie muss der Koordinierungsstelle in elektronischer Form vorgelegt werden (per E-Mail an wandel@vogtlandpioniere.de). Damit eine Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss sie zusätzlich binnen einer Woche in Papierform vom Koordinator/ von der Koordinatorin des Verbundvorhabens unterschrieben bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses eingetroffen sein.
Grundsätzliche Voraussetzung, um für eine Förderung infrage zu kommen, ist die Mitgliedschaft im Bündnis Vogtlandpioniere. Mit Einreichung der Projektskizze sollte daher eine unterschriebene Bündnisvereinbarung bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses vorliegen. Die Bündnisvereinbarung wird Ihnen auf Anfrage zugeschickt.
Einen Förderantrag können Sie stellen, wenn Ihre Projektskizze vom Beirat der Vogtlandpioniere zur Förderung empfohlen wurde. Die Antragstellung erfolgt beim BMBF über easy-online, das elektronische Formularsystem des Bundes. Der Förderantrag setzt sich aus dem Antragsformular und der Vorhabenbeschreibung zusammen, ggf. mit weiteren erforderlichen Dokumenten im Anhang. Das Antragsformular wird über easy-online erstellt. Jeder Verbundpartner stellt einen eigenen Antrag mit einer eigenen Teilvorhabenbeschreibung. Der Verbundkoordinator reicht zusätzlich die Verbundvorhabenbeschreibung mit ein. Ist der Antrag über das Online-Portal eingereicht worden, kann er nicht mehr nachträglich bearbeitet werden. Zusätzlich muss der Antrag in Papierform rechtsverbindlich unterschrieben innerhalb einer Woche beim Projektträger PTJ eingetroffen sein.
Wie werden die Förderquoten für KMU berechnet?
Die Förderquote ist jeweils abhängig von der Unternehmensgröße und dem Beitrag im Forschungsprojekt. Wir haben für Sie eine gute Übersicht mit Orientierungshinweisen zusammengetragen. Grundlage für die folgenden Informationen sind die Richtlinie zur Förderung von „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“ vom 10.08.2017 sowie die Änderung der Bekanntmachung vom 11.06.2019. Die bereitgestellten Tabellen geben eine Übersicht zu den maximalen Förderquoten für Ihr Unternehmen.
Bitte setzen Sie sich für spezielle Fragen mit dem Projektträger in Verbindung.
Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, Martin Schlütter, Telefon +49 30 20199-3542, E-Mail ma.schluetter@fz-juelich.de
Wer ist als Projektpartner einzustufen?
Als Projektpartner werden diejenigen Partner bezeichnet, die in Ihrem Verbundvorhaben projektrelevante Aufgaben in eigenen Arbeitspaketen übernehmen (Teilvorhaben), um die Projektziele zu erreichen. Hierfür können sie eine Förderung beantragen. Die Projektpartnerschaft muss innerhalb eines Verbundes in einem eigenen Vertrag gegenseitig geregelt werden.
Assoziierte Verbundpartner können ebenfalls an einem Projekt teilnehmen, wenn ihre Beteiligung für das Vorhaben sinnvoll und notwendig ist, müssen aber für ihre Beteiligung selbst aufkommen und erhalten keinerlei finanzielle Förderung. Sie gelten daher als Projektpartner ohne Förderung.
Unterauftragnehmer gelten nicht als Projektpartner.
Bis wann muss ich Mitglied im Bündnis sein?
Die Mitgliedschaft im Bündnis von allen Partnern im Konsortium muss spätestens zur Beiratssitzung vorliegen. Sie wird durch die Unterzeichnung der Bündnisvereinbarung erworben.
Welche Ausgaben sind in der Umsetzungsphase förderfähig?
Dazu zählen u.a.
- Personal- und Sachkosten
- Instrumente und Ausrüstungen, die für Forschungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sind
- Wissenschaftliche Konzepte zur Gewinnung von Fach- und Führungskräften sowie Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen und KMU
- Reisekosten
- Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikationsdienstleistungen (Veranstaltungen)
- Nutzung von Innovationsdienstleistungen
Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Ist die Vergabe von Aufträgen möglich?
Die Vergabe von Aufträgen ist möglich, jedoch dürfen die anfallenden Kosten hierfür maximal 50% der Personalkosten betragen. Unter Personalkosten werden Kosten für sozialversicherungspflichtige Stellen verstanden. Honorarverträge fallen nicht darunter, sie zählen zu Aufträgen.
Wo finde ich die Merkblätter und Nebenbestimmungen, auf die in der WIR!-Richtlinie und im Förderportal easy-Online verwiesen wird?
Die genannten Dokumente finden Sie im „Formularschrank für Fördervordrucke des BMBF“. Wählen Sie hier zunächst das für Sie gültige Antragsformular aus, i.d.R. „Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA)“ oder „Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK)“. Im Anschluss öffnet sich eine Tabelle, in der Sie eine Reihe an sogenannten Vordrucken finden, unter denen sich auch die für die aktuelle Ausschreibung relevanten befinden. Die Dokumente sind als PDF abrufbar.
Wo finde ich die Richtlinie des BMBF für WIR!-Vorhaben?
Die für die Ausschreibung gültige WIR!-Richtlinie vom 27.06.2019 finden Sie hier. Zur Richtlinie gehört auch die „Änderung der Bekanntmachung“ vom 11. Juni 2019, die gleichfalls zu beachten ist.
Für bestimmte Teilaufgaben suchen wir noch Projektpartner. Wo können wir zusätzlich Unterstützung bekommen?
Die Koordinationsstelle unterstützt die Mitglieder des Bündnisses gern bei der Suche nach passenden Projektpartnern. Sprechen Sie mit uns und nutzen Sie das Suche-Biete-Formular auf der Webseite der Vogtlandpioniere, um uns genauere Angaben zukommen zu lassen, welche Kompetenzen ein potentieller Verbundpartner mitbringen sollte. Wir arbeiten stetig an der Erweiterung unseres Netzwerks der Vogtlandpioniere, um hier vermitteln zu können. Natürlich sollten auch Sie darüber hinaus Ihre Suche fortsetzen und ihre vorhandenen Netzwerke nutzen.
Wie finden wir ein passendes Demonstrationsobjekt für unser Projektvorhaben?
Sprechen Sie die Koordinationsstelle an! Wir unterstützen Sie gern dabei, im Vogtland ein passendes Gebäude zur Demonstration und Erprobung neuer Technologien oder Nutzungskonzepte zu finden. Nutzen Sie ebenfalls das Suche-Biete-Formular auf der Webseite der Vogtlandpioniere, um uns genauere Angaben zukommen zu lassen, welche Voraussetzungen bei einem entsprechenden Objekt gegeben sein müssten.
Wie genau erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung der Projekte erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).
Jeder Antragsteller erhält einen separaten Zuwendungsbescheid.
Constanze Roth
Projektleitung
Tel.: +49 3641 282573
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Dr. Henry Ludwig
Innovationsmanagement
Tel.: +49 3641 282573
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